Politik Inland

Mi., 13.05.2009

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Das Thema muss aktuell bleiben

Der Bundestag hat es geschafft, nach jahrelanger Debatte beim schwierigen Thema Spätabtreibungen eine Gesetzesänderung zu beschließen. Dazu muss dem Gesetzgeber einmal gratuliert werden, und auch ein Dank ist angebracht...


Der Bundestag hat es geschafft, nach jahrelanger Debatte beim schwierigen Thema Spätabtreibungen eine Gesetzesänderung zu beschließen. Dazu muss dem Gesetzgeber einmal gratuliert werden, und auch ein Dank ist angebracht. Vor allem ist beachtlich, dass bei diesem Thema, das lange ideologisch besetzt war, Politikerinnen und Politiker fast aller Parteien gemeinsam eine Lösung erarbeitet haben. In solchen Fällen spricht man in der Hauptstadt gerne von einer „Sternstunde“ der Demokratie, weil die Sache mehr im Mittelpunkt stand als mögliche Macht- und Prestigefragen.

Künftig gilt, dass bei Schwangerschaftsabbrüchen nach der 13. Schwangerschaftswoche der Arzt verpflichtet ist, die betroffene Mutter in eine sogenannte psycho-soziale Beratung zu vermitteln. Außerdem muss zwischen der Diagnose und dem Eingriff eine Bedenkzeit von mindestens drei Tagen liegen. Ob sich damit die Zahl der Spätabbrüche, bei der mitunter bereits lebensfähige Föten getötet werden, verringern lässt, ist ungewiss.

Für den Kompromiss mussten vor allem einige Unions-Abgeordnete von ursprünglichen Forderungen abrücken. Die verabschiedete Gesetzesänderung genügt bei Weitem nicht Forderungen etwa der katholischen Kirche oder etwa sogenannte Lebensschutz-Gruppen. Als „unwürdiges Gezerre“ hat die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (Alfa), Claudia Kaminski, die langjährige Diskussion bezeichnet. Hinter dieser nicht mehrheitsfähigen Position steht die Überzeugung, dass in dem in Deutschland sehr komplizierten Abtreibungsrecht ganz unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden. Bis zur zwölften Schwangerschaftswoche ist eine Beratung für die werdende Mutter verpflichtend. Spätabbrüche sind möglich, wenn die seelische oder körperliche Gesundheit der Frau gefährdet ist. Oft ist eine mögliche Behinderung des Kindes der Grund.

Das Thema muss der gesellschaftlichen Debatte erhalten bleiben, auch wenn der Bundestag sich zu einer Entscheidung durchgerungen hat. Denn die achtenswerte, aber doch kleine Lösung von Mittwoch bringt folgendes Problem nicht aus der Welt: dass es schrecklich bleibt, wenn Eltern sich gegen das Leben eines Kindes entscheiden.


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