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Sa., 25.07.2009
"Meldepflichtiges Ereignis" in der Uran-Anreicherungsanlage in Gronau
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Gronau - In der Uran-Anreicherungsanlage in Gronau hat sich bereits am 17. Juli ein meldepflichtiges Ereignis der zweitniedrigsten Kategorie N der „Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung“ ereignet.
Nach Angaben der Urenco Deutschland von Samstag waren bei Arbeiten zum Ausbau der Anlage Speicherbehälter für Mess- und Steuerluft mit dem in Betrieb befindlichen Anlagensystem verbunden worden, ohne dass zuvor sämtliche vorgesehene Prüfungen abgeschlossen waren. „Nach der Feststellung wurde der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt. Die Sicherheit der Anlage war während des gesamten Vorgangs zu keiner Zeit gefährdet“, teilte das Unternehmen mit. Die zuständige Behörde sei sofort informiert worden. Das Ereignis wurde unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala für meldepflichtige Ereignisse in Stufe 0 eingeordnet.
Störungen, Unfälle oder sonstige für die kerntechnische Sicherheit bedeutsame Ereignisse sind den Aufsichtsbehörden zu melden. Darüber hinaus hat sich die deutsche Nuklearindustrie aus Gründen der Transparent selbst verpflichtet, alle meldepflichtigen Ereignisse unabhängig von ihrer sicherheitstechnischen Bedeutung auch der Öffentlichkeit mitzuteilen.
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