Politik Inland
Mo., 15.03.2010
Die SPD will sich von Schröders Fesseln befreien
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Berlin - Gerhard Schröders Hartz-Coup treibt die SPD seit sieben Jahren um. Zwei Monate vor der nordrhein-westfälischen Landtagswahl beginnt die Parteiführung eine Befreiungsaktion. Zwar müsse sich „am Kern der damaligen Arbeitsmarktreformen nichts ändern“, meinte gestern Parteichef Sigmar Gabriel. Doch sei es auch zu „zu erheblichen Verunsicherungen“ gekommen. Manches werde „als unfair“ empfunden.
Das gestern von der SPD-Führung beschlossene Konzept sieht vor, das Arbeitslosengeld I wieder länger zu zahlen - wenn die Betroffenen im Gegenzug durch berufsqualifizierende Maßnahmen ihre Vermittlungsfähigkeit verbessern. Die Verlängerung soll bis zu sechs, bei besonders anspruchsvollen Qualifizierungen bis zu zwölf Monaten betragen.
Gabriel geht davon, dass die Hartz-IV-Sätze künftig eher höher als heute sein werden. So habe das Bundesverfassungsgericht moniert, dass die Ausgaben für Bildung bisher nicht berücksichtigt wurden. Das Lohnabstandgebot dürfe nicht zur einer Minderung der Sätze führen, wie dies der FDP vorschwebe. Vielmehr sei auch deshalb ein Mindestlohn nötig - wobei die SPD zur Gewerkschaftsforderung von 8,50 Euro pro Stunde tendiere.
Mit drei Milliarden Euro soll der Bund in den nächsten zwei Jahren die Schaffung von 200 000 zusätzlichen Stellen im öffentlich geförderten sozialen Arbeitsmarkt bezahlen. Sie sollen allen Empfängern von Arbeitslosengeld II zur Verfügung stehen. Voraussetzung für solche Angebote müsse die Zustimmung durch Gewerkschaften und Kammern sein, damit keine regulären Jobs vernichtet werden. Die Annahme solcher Beschäftigungsangebote soll zwar freiwillig sein - bei Ablehnung zumutbarer Arbeit würden aber „weiterhin die bereits bestehenden Sanktionsmöglichkeiten“ gelten.
Beim Arbeitslosengeld II soll jegliche Vermögensprüfung abgeschafft werden. Sie erfordere viel Bürokratie und habe schon bisher kaum zu einer Änderung der Bescheide geführt. Die SPD-Führung drängt darauf, generell auf die Anrechnung von Vermögen zu verzichten - nicht nur auf das Haus bezogen, sondern auch etwa auf ein Sparbuch - sonst würden nur „neue unüberschaubare Gerechtigkeitsfragen“ ausgelöst.
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