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Fr., 11.06.2010

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Schlägern geht es an den Führerschein

Weg ist weg: Egal, welches dieser drei derzeit gültigen Exemplare jemand hat. (Foto: dpa)
Von Dirk Anger

Münster - Der Münsteraner ist beileibe kein unbeschriebenes Blatt. Aktenkundig wegen Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung und Widerstand gegen die Polizei. Doch hinterm Steuer ist der heute 26-Jährige noch nicht negativ aufgefallen. Trotzdem ist er seinen Führerschein los. Und zwar zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Münster gestern in dem anscheinend bundesweit ersten Fall dieser Art entschieden hat.

Weil das Ordnungsamt bei dem Münsteraner ein hohes Aggressionspotenzial festgestellt hat, zog die Führerscheinstelle den Mann vorbeugend aus dem Verkehr. Damit er das Auto nicht als Waffe nutzen kann. Im Januar vergangenen Jahres kassierte die Behörde den Führerschein des Münsteraners ein. Aufgrund der Gefahr, die aus Sicht des Ordnungsamtes von ihm bei spontanen Wutausbrüchen im Straßenverkehr ausgehen könnte.

All das geschah ohne vorherige medizinisch-psychologische Untersuchung. „Ein Extremfall“, so Ordnungsamtschef Martin Schulze-Werner, der dieses Vorgehen der Stadt notwendig mache. Dagegen wehrte sich der 26-Jährige vor dem Verwaltungsgericht. Doch das konnte in der städtischen Ordnungsverfügung keinen Fehler erkennen.

Das münsterische Ordnungsamt will konsequent an seiner neuen Praxis festhalten, Schlägern und Aggressionsstraftätern künftig den Führerschein zu entziehen - auch wenn deren Taten nicht unmittelbar mit dem Straßenverkehr in Zusammenhang stehen.

Letzteres galt über viele Jahre als zwingendes Erfordernis für den Entzug der Fahrerlaubnis. „Es ist aber wissenschaftlich belegt: Wer sich privat aggressiv verhält, überträgt das auch in andere Lebensbereiche“, so Martin Vehlow, Leiter der münsterischen Führerscheinstelle.

Die Stadt wertet ihre Haltung überdies als Signal an „gewisse Kreise“. „Denn viele empfinden den Verlust des Führerscheins als einschneidendste Maßnahme“, meint Ordnungsamtschef Schulze-Werner.


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