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Fr., 06.08.2010

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Eichamt: Vorwurf zieht weite Kreise - Zeugen belasten Mitarbeiter

Jürgen Jankord klagt gegen das Eichamt.Foto: (gh)
Von Gabriele Hillmoth

Münster - Jürgen Jankord freut sich: „Ich bin froh, dass ich nicht alleine dastehe.“ Der Konditormeister aus Münster löst seit Mittwoch mächtig Wirbel aus, als bekannt wurde, dass er gegen das Eichamt klagt (WN, 4. August). Der 59-Jährige wirft einem Kontrolleur des Eichamtes vor, sich nach einer Kontrolle bei ihm in der Backstube ungefragt bei Brötchen, Gebäck und Brot bedient zu haben.

Dieser Kontrolleur soll Berichten zufolge ein CDU-Ratsherr in Rheine sein. Die Fraktions- und Parteispitzen der CDU in der Stadt an der Ems trafen sich gestern Abend zu einer Sondersitzung, um über das weitere Vorgehen nach den Vorwürfen gegen den Ratsherren zu beraten.

Nachdem Jürgen Jankord der Kragen geplatzt war, meldete sich bei ihm in der Backstube in Roxel Fleischermeister Otto Reckermann aus Ostbevern. Auch er berichtete von ähnlichen Vorfällen mit diesem Kontrolleur. Bisher aber hat der Fleischermeister geschwiegen, aus Sorge, dass ihm das Leben schwer gemacht werden könnte. Ohne zu fragen habe der Kontrolleur bei den Fleischwaren zugegriffen, betont Otto Reckermann.

Jürgen Jankord tippt darauf, wie er sagt, dass da „noch was kommen wird“. Dass sich noch weitere Kollegen bei ihm melden werden, die von ähnlichen Fällen mit dem Eichamtsrat berichten werden.

Auch Bernd Pawelzik, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Münster, der Jürgen Jankord in seinem Vorgehen bestärkt, ist überzeugt, dass weiteren Bäckern Ähnliches wie dem Handwerksmeister in Münster passiert ist. „Das ist nichts Unbekanntes.“ Pawelzik versteht aber auch die Sorge der betroffenen Betriebsinhaber vor Repressalien. „Die Sorge ist berechtigt“, so Pawelzik.

Als er gemeinsam mit Jürgen Jankord über das weitere Vorgehen in diesem Fall in der Roxeler Backstube gesprochen habe, sagt der Hauptgeschäftsführer, habe er sich nicht auf Mutmaßungen verlassen. Zeugenaussagen liegen dem Juristen in der Kreishandwerkerschaft schriftlich vor. Erst dann sei Anzeige erstattet worden.


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