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Mo., 06.09.2010

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Gastronomie: Wird es draußen teurer?

Die Stadt richtet ihren Blick verstärkt auf die Außengastronomie. Über höhere Gebühren für die Nutzung öffentlicher Flächen wird derzeit nachgedacht.Foto: (Matthias Ahlke)
Von Dirk Anger

Münster - Der Gastronomie droht neues Ungemach: In der Stadtverwaltung wird nach Informationen unserer Zeitung darüber nachgedacht, im Zuge der Haushaltskonsolidierung die Gebühren für Tische und Stühle auf öffentlichen Plätzen zu erhöhen.

Schon vor zwei Jahren hatte sich die Verwaltungsspitze mit einem solchen Vorschlag befasst. Damals blieb die Außengastronomie jedoch von einer höheren Belastung verschont. Angesichts der aktuellen Finanzsituation der Stadt könnte das Ergebnis diesmal anders ausfallen.

„Das wäre sehr schwierig“, so die erste Reaktion von Renate Dölling, Geschäftsführerin des Hotel- und Gaststättenverbands Westfalen. Das Biergarten- und Terrassengeschäft sei in diesem Jahr ohnehin problematisch. Einem verregneten August ging ein zu heißer Juli voraus - „da sind viele zu Hause geblieben“.

Die Gebühren für die Freiluftgastronomie sind in der Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen festgeschrieben. Insgesamt gibt es laut Ordnungsamtsvize Horst Werner Koch fünf Zonen. Am teuersten ist es, wenig überraschend, in der Innenstadt: Die Jahrespauschale beträgt hier 42,48 pro Quadratmeter. Für die Saisonpauschale, gültig von April bis Oktober, müssen Gastronomen 28,32 Euro pro Quadratmeter berappen. In den günstigsten Zone wird nur die Hälfte dieser Beträge fällig.

Gastronomie-Verbandsgeschäftsführerin Dölling wollte nicht ausschließen, dass die Betriebe höhere Kosten an ihre Kunden weitergeben.

Erst jüngst hatte das Ordnungsamt angekündigt, die Außengastronomie stärker in den Blick zu nehmen. Zumal es hier offenbar einige schwarze Schafe gab, die in der Vergangenheit entweder gar keine Sondernutzung beantragt hatten oder mehr Fläche als erlaubt in Anspruch genommen haben.

Doch von den Sondernutzungsgebühren sind nicht allein Kneipen, Restaurants und Cafés betroffen: Auch für Warenauslagen vor Geschäften, mobile Verkaufswagen, Werbeschilder im öffentlichen Raum und das Verteilen von Flyern fallen Gebühren an.


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