Zweitwohnsitzsteuer

Mi., 06.04.2011

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Münsterisches Ehepaar in Steuer-Zwickmühle

Zweitwohnsitzsteuer : Münsterisches Ehepaar in Steuer-Zwickmühle

Münster - Die besten Geschichten schreibt das Leben, die allerbesten die Zweitwohnsitzsteuer. Beispielsweise die Geschichte von Gabriele und Wolfgang K. Ihre vollen Namen möchten sie nicht nennen, denn erstens haben sie Stress mit den Behörden. Und zweitens beherzigen sie eine Lebensphilosophie, die böse Menschen in den falschen Hals bekommen könnten. Also nähern wir uns der...


Münster - Die besten Geschichten schreibt das Leben, die allerbesten die Zweitwohnsitzsteuer. Beispielsweise die Geschichte von Gabriele und Wolfgang K. Ihre vollen Namen möchten sie nicht nennen, denn erstens haben sie Stress mit den Behörden. Und zweitens beherzigen sie eine Lebensphilosophie, die böse Menschen in den falschen Hals bekommen könnten. Also nähern wir uns der Geschichte, indem wir 28 Jahre zurückblicken. Damals lernten sich Gabriele und Wolfgang kennen. Er besaß eine Wohnung im Mauritzviertel, sie bewohnte eine Mietwohnung nahe des Parkplatzes an der Hörster­straße. Vor 15 Jahren heirateten beide. Ihre Wohnungen indes behielten sie, weil Wolfgang und Gabriele einen eigentümlichen Lebensrhythmus praktizieren. „Dienstags, mittwochs und donnerstags leben wir jeweils in unseren Wohnungen“, erklärt die Ehefrau, „an den anderen Tagen wohnen wir zusammen, mal in der einen, mal in der anderen Wohnung.“ Jetzt die Preisfrage: Wie wendet man die Zweitwohnsitzsteuer auf dieses Ehepaar an? Zunächst die Fakten: Seine Wohnung ist der gemeinsame Erstwohnsitz, ihre der Zweitwohnsitz. Gleichwohl waren die K.s anfangs der festen Überzeugung, als Steuerzahler nicht infrage zu kommen. „Die Steuer soll ja Menschen mit Zweitwohnsitz dazu animieren, ihren Erstwohnsitz in Münster anzumelden“, erklärt Wolfgang die steuerliche Systematik. „Wir aber sind bereits Münsteraner.“ Doch dann wurden sie durch einen Brief der Stadt Münster eines Besseren belehrt: Die Steuer wird ab dem 1. Mai fällig. Auf Nachfrage des Ehepaares verwiesen die Geschäftsstellen von CDU und SPD auf ein Urteil im Zusammenhang mit Ferienwohnungen am Bodensee. Der Tenor: Eine Zweitwohnsitzsteuer, die nur für Auswärtige gilt, ist verfassungswidrig. Die K.s versuchten ein letzes Mal, die Steuer zu umgehen: Er sollte seinen Erstwohnsitz behalten, sie ihren in die Mietwohnung verlegen. Doch da hatten sie die Rechnung ohne das Finanzamt gemacht. Der Steuerberater von Wolfgang und Gabriele schlug Alarm und warnte beide: Bei getrennten Wohnsitzen hätten sie mit steuerlichen Nachteilen zu rechnen, weil in diesem Fall das Ehegatten-Splitting wegfalle.

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Mehr Geld an die Stadt oder mehr Geld ans Finanzamt? Wolfgang und Gabriele K. müssen in einen der beiden sauren Äpfel beißen. Wolfgang K. rieft jüngst bei der Stadt an und schilderte das Dilemma einer Steuer, die aus ganz anderen Gründen eingeführt wurde. Die saloppe Antwort, die er erhielt: „Betrachten Sie die Zweitwohnsitzsteuer als Luxussteuer!“ Mit Verlaub: Bei einer solchen Antwort ist Schluss mit lustig . . .


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