Staatsanwalt klagt Elias´ Vater an
Mi., 18.01.2012
Zweifel am Erscheinen des Angeklagten
Der sechsjährige Elias wurde vor sechs Monaten von seinem leiblichen Vater in die Türkei verschleppt.
Münster -
Im Fall des in die Türkei verschleppten Jungen Elias muss sich dessen leiblicher Vater am 7. März dieses Jahres vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Münster hat den 33 Jahre alten, aus der Türkei stammenden Taxifahrer, der bis zur Tat in Münster wohnte, unter anderem wegen Kindesentziehung angeklagt. Vor mehr als fünf Monaten hat er den sechsjährigen Jungen ohne Erlaubnis in die Türkei verschleppt.
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Wegen Beihilfe zur Kindesentziehung ist außerdem eine 38-jährige Frau aus Münster mitangeklagt. Sie soll dem Vater das Dokument eines anderen Jungen für die Ausreise in die Türkei zur Verfügung gestellt haben. Der Original-Pass von Elias befindet sich nämlich bei dessen Mutter, die seit der Scheidung der Eltern über den Aufenthalt des Jungen bestimmen darf.
Bei seiner Vernehmung in der Türkei hatte Elias´ Vater angegeben, seinen Sohn mit falschen Papieren aus Deutschland nach Ankara gebracht zu haben. In dem Protokoll der türkischen Staatsanwaltschaft sei die Anschrift des Mannes enthalten, sodass ihm die Ladung zur mündlichen Verhandlung sowie die Anklageschrift im Wege der Rechtshilfe dort zugestellt werden können, erklärte Oberstaatsanwalt Heribert Beck.
Allerdings rechnet man bei der Justiz nicht damit, dass der 33-Jährige tatsächlich zur Verhandlung erscheinen wird. Diese findet vor dem Amtsgericht in Ahaus statt: Ursprünglich sollte der flüchtige Vater Elias nämlich im benachbarten Stadtlohn an seine von ihm geschiedene Ehefrau zurückgeben. Doch dazu kam es Anfang August vergangenen Jahres bekanntlich nicht. Seitdem hat die Mutter ihren Sohn nicht mehr gesehen.
Bemühungen deutscher Behörden, aufgrund eines internationalen Übereinkommens Elias´ Rückkehr nach Deutschland zu betreiben, blieben bislang offenkundig ohne Erfolg – obwohl die Türkei wie Deutschland das „Haager Kindesentführungsübereinkommen“ unterzeichnet hat.
Eine Stellungnahme war gestern vom für solche Fälle zuständigen Bundesamt für Justiz in Bonn nicht zu bekommen. In der Regel äußert sich die Behörde auch nicht zu laufenden Verfahren.
Sollte der 33-jährige Vater im März nicht vor Gericht erscheinen, könnte in Deutschland Haftbefehl gegen den Mann erlassen werden. Allerdings liefert die Türkei ihre Staatsbürger nicht an andere Länder aus. Insofern sind der deutschen Justiz in diesem Fall vorerst die Hände gebunden.
