Stadt schickt Gebührenbescheide

Di., 31.01.2012

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Heisstraße - 165 000 Euro für verkorkstes Parken

Stadt schickt Gebührenbescheide : Heisstraße - 165 000 Euro für verkorkstes Parken

Diese kuriose Parkregelung ist Folge der Erneuerung der Heisstraße. Jetzt klagt ein Hauseigentümer gegen die Anliegerbeiträge der Stadt. Foto: Oliver Werner

Münster - 

Der Ärger an der Heisstraße ist noch nicht vorbei. Ein Anlieger wird gegen den Heranziehungsbescheid klagen.

Von Klaus Baumeister

Wochenlang hagelte es Proteste, als die Anwohner der Heisstraße im Sommer 2011 den Murks erlebten, den die Stadt Münster direkt vor ihrer Haustür fabriziert hatte.

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Jetzt hat der Streit über die Frage, wie eine vernünftige Anwohnerstraße anzusehen hat, ein gerichtliches Nachspiel. Der Rechtsanwalt Oliver Wallscheid bestätigte gestern auf Anfrage unserer Zeitung, dass er im Auftrag eines Hauseigentümers an der Heisstraße gegen einen sogenannten Heranziehungsbescheid klagen werde. Konkret geht es um 2300 Euro, mit denen sich der Mandant an der „Verbesserung“ der Straße beteiligen soll.

Insgesamt will die Stadt den Anliegern in dem Teilstück zwischen Rudolfstraße und Sophienstraße 165 000 Euro für den Neubau der Straße in Rechnung stellen. Das sind 80 Prozent des „betragsfähigen Aufwandes“, wie es im Behördendeutsch heißt.

„Der Straßenbelag mag sich ja verbessert haben“, begründet Wallscheid die Klage, „aber diese Verbesserung wird kompensiert durch eine klare Verschlechterung bei der Parkplatzsituation“.

Konkret tauchte nach der Erneuerung der Straße im vergangenen Jahr das Problem auf, dass Müllabfuhr und Krankenfahrzeuge die Straße – anders als vor der Erneuerung – nicht mehr passieren konnten. Der verbleibende Straßenraum zwischen den parkenden Autos war einfach zu knapp geworden. Um dieses Problem zu lösen, ordnete das Ordnungsamt die Autofahrer an, mit zwei Reifen auf dem Bürgersteig zu parken. Da mit dem Neubau der Straße auch die Bordsteinkanten angehoben wurde, ging eine Welle der Empörung durch das Quartier.

An den Gebührenbescheiden ändert sich dadurch aber nichts. „Die Beiträge ergeben sich aus dem Gesetz und der Satzung der Stadt Münster“, so Gerhard Rüller vom Tiefbauamt. Mit anderen Worten: Für einen „Preisnachlass“ wegen der Planungspannen sieht die Stadtverwaltung keinen Anlass.

Die „technische Verbesserung“ der Straße ist nach Ansicht von Rüller unbestritten. Die Kritik der Anwohner beziehe sich vielmehr auf die Gestaltung.


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