Hochschule Münster

Do., 29.04.2010

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Uni-Senat kippt Anwesenheitspflicht

Hochschule Münster : Uni-Senat kippt Anwesenheitspflicht
Von Martin Kalitschke

Münster - Der Senat der Universität hat gestern Abend die Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen weitgehend aufgehoben. Nur noch „in begründeten Ausnahmefällen“ soll die regelmäßige Teilnahme verpflichtend sein - zum Beispiel bei naturwissenschaftlichen Laborarbeiten, bestimmten Sport- oder Musiklehrveranstaltungen oder Exkursionen.

Nach Einschätzung des Senats ist die in vielen Studienordnungen verankerte Anwesenheitspflicht zur Messung von Studienleistungen ebenso wenig geeignet wie zur Verbesserung der Lehre. Darüber hinaus stelle sie für Studierende mit Kind, Studierende, die einen Pflegefall in der Familie haben, oder Studierende mit chronischen Erkrankungen oder Behinderung eine „besondere Hürde“ dar. Die Anwesenheitspflicht soll daher künftig „auf ein begründetes Mindestmaß“ heruntergefahren werden.

Der AStA der Universität hatte einen solchen Schritt schon länger gefordert. „Studierende zum Besuch einer Lehrveranstaltung zu zwingen, wenn sie lieber zu Hause oder in anderen Lernformen lernen möchten, ist völlig sinnlos“, so die Begründung. Ein zu stark verschultes Studium bremse „Selbstständigkeit, Selbstdisziplin und eigenes Denken“ aus.

Der Senat sprach sich gestern Abend zudem dafür aus, im kommenden Winter die elektronisch lesbare „Studierendencard“ einzuführen. Sie soll den bislang üblichen Studentenausweis ersetzen. Wie der Kanzler der Universität, Dr. Stefan Schwartze, betonte, soll die Plastikkarte mit einem Foto versehen werden und, soweit organisatorisch möglich, auch den Ausweis für die Nutzung der Universitäts­bibliothek ersetzen. Eine weitere technische Aufrüstung sei denkbar, sobald die Karte auch über einen Chip verfügt - sie könne dann auch bei Fahrten im Geltungsbereich des Semestertickets oder beim täglichen Mensa-Essen eingesetzt werden. Die Kosten für die Erstausstattung aller Studierenden mit einer Karte ohne Chip bezifferte Schwartze auf rund 100 000 Euro, mit Chip würden rund 211 000 Euro anfallen.

AStA-Vertreter setzen sich für eine schnelle Karteneinführung ein, wandten sich aber zugleich aus Datenschutzgründen gegen die Zusatzausstattung mit einem Chip. Details der Karteneinführung soll nun die Verwaltung erarbeiten.


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