Nachrichten Münster

Di., 09.03.2010

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Datenschützer stoppen Video-Räder der Polizei

Die Polizei wird ihre Räder nicht dazu benutzen, Fehlverhalten im Verkehr aufzuzeichnen.Foto: (Matthias Ahlke)
Von Martin Kalitschke

Münster - Die beiden erst kürzlich von der münsterischen Polizei angeschafften Video-Fahrräder werden nun doch keine Verkehrssünder verfolgen, um ihre Vergehen aufzuzeichnen. „Aus Datenschutzgründen“ werde man auf den Kameraeinsatz verzichten, betonte gestern der Sprecher der münsterischen Polizei, Alfons Probst. Damit komme man einer entsprechenden Bitte des NRW-Innenministeriums nach.

Die Datenschutzbeauftragte des Landes hatte „Bedenken“ gegen den Einsatz der Video-Räder geäußert. Verhalte sich ein Radler falsch, sei die Zeugenaussage eines Polizeibeamten, der einen Verstoß beobachtet hat, vollkommen ausreichend. Auf die Video-Aufnahmen könne daher verzichtet werden - zumal es keine ausreichende Rechtssicherheit für ihre Anfertigung gebe.

Die Kölner Polizeibehörde, die als erste in NRW solche Räder eingesetzt hatte, stellte daraufhin umgehend ihre Video-Radkontrollen ein. Die Kollegen in Münster fingen gar nicht erst an.

„Ich hätte mir eine andere Entwicklung gewünscht“, betonte gestern der Leiter der Direktion Verkehr, Udo Weiss. Gleichwohl respektiere seine Behörde die Anregung des Innenministeriums.

„Die Rechtssicherheit ist ein hohes Gut“, so Polizei-Sprecher Alfons Probst. Wenn sie nicht gewährleistet sei, müsse man „zugunsten des Bürgers“ entscheiden.

250 Euro hat die Video-Sonderausstattung für die beiden Räder gekostet. Vollkommen umsonst war diese Investition allerdings nicht. So sollen auf dem Bildschirm, der sich in einer Box auf dem Gepäckträger befindet, Schockvideos vorgeführt werden, die Radfahrern an Unfallbrennpunkten verdeutlichen, welche Folgen ihr Fehlverhalten haben kann. Und auch die Kameras sollen zum Einsatz kommen. „Ohne Bedenken“, so das NRW-Innenministerium, dürfen mit ihnen Filme gedreht werden, die später in Behörden oder Kommissionen zur Veranschaulichung von Gefahrenschwerpunkten vorgeführt werden. „Die Gesichter der Radfahrer sind dann natürlich unkenntlich gemacht“, so ein Sprecher des Ministeriums.

Verkehrssünder sollen erst dann mit der Kamera gejagt werden, wenn dies ausdrücklich gesetzlich erlaubt ist, betont Probst. Bis es so weit ist, können womöglich mehrere Jahre vergehen.


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