Nachrichten Münster
Fr., 12.03.2010
„Es droht ein ziemliches Chaos“
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Münster - Die Entscheidung im Rathaus, eine Zweitwohnsitzsteuer einzuführen, hat im Schloss hochgradig für Irritationen gesorgt. Die Ratsfraktionen von CDU und SPD, die in Münster lebende Studierende vor die Alternative stellen wollen, entweder in Münster ihren Erstwohnsitz anzumelden oder Steuern zu zahlen, haben die Universität Münster offenbar im Vorfeld nicht über ihr Vorhaben informiert.
„Mit der Vorgehensweise von früher, uns in die Diskussion einzubinden, waren wir zufriedener“, gab sich die Pro-Rektorin Dr. Marianne Ravenstein gestern sehr verschnupft. Der Universität wäre es zweifelsfrei lieber, die Stadt würde auf die neue Steuer verzichten. Denn trotz der geplanten Ausnahmen werde die Steuer für viele Studierende zu einer finanziellen Mehrbelastung führen.
CDU und SPD zielen bei der Zweitwohnsitzsteuer nicht unmittelbar auf den Geldbeutel einiger Tausend Studierender, die in Münster nicht mit dem Erstwohnsitz gemeldet sind. Vielmehr möchten beide Parteien den Druck erhöhen, diesen Schritt zu gehen, weil die Stadt dann mehr Geld vom Land bekommt.
Betroffen von der neuen Steuer wäre Clarissa Stahmann, AStA-Vorsitzende der Uni Münster. Sie studiert in Münster, hat aber ihren Erstwohnsitz bei den Eltern in Wesel. Als sie jüngst ein Auslandssemester absolvierte, konnte sie die Vorzüge dieser Regelung genießen: „Alle wichtigen Briefe landeten bei meinen Eltern und gingen nicht verloren.“
Auch kenne sie viele Studierende, so Stahmann, die aus Kostengründen in den Semesterferien ihre Bude in Münster aufgäben und zu den Eltern zurückzögen. Bei einem Zwang, dann ständig den Erstwohnsitz zu wechseln, „gäbe es ein ziemliches Chaos“. Gerade in Zeiten, in denen Studenten ein hohes Maß an Mobilität und Flexibilität abverlangt werde, sei ein Erstwohnsitz bei den Eltern „eine große Entlastung“.
Unabhängig davon hält die AStA-Vorsitzende eine umfassende Info-Kampagne im Falle einer Einführung der Steuer für erforderlich. Viele Familien seien bis heute der Annahme, „dass die Kindergeldzahlungen eingestellt werden, wenn die Kinder den Erstwohnsitz ummelden“.
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