Nachrichten Münster

Do., 02.09.2010

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Gas-Streit: Gegenwind von Verbraucherschützern

Der Streit um die Rechtmäßigkeit von Preiserhöhungen bei Gas und Strom scheint die Stadtwerke noch länger zu beschäftigen. Die Verbraucherzentrale rät Kunden zum Widerspruch und warnt vor Verjährung der Ansprüche. Foto: (Oliver Werner)
Von Dirk Anger

Münster - Scharfer Gegenwind für die Stadtwerke im Gas-Streit: „Wenn man etwas tut und hat kein Recht dazu, dann darf man es nicht.“

Schlichte Worte vom Energierechtsexperten der Verbraucherzentrale in Düsseldorf, die am Hafenplatz in Münster wie Giftpfeile wirken müssen. Das formaljuristische Einmaleins sieht demnach so aus: Bei unwirksamen Preisänderungsklauseln komme es überhaupt nicht mehr darauf an, ob die Preiserhöhung als solche angemessen sei, nimmt sich Jürgen Schröder die Argumentation von Stadtwerke-Geschäftsführer Dr. Henning Müller-Tengelmann vor.

Der hatte tags zuvor in einer ersten Stellungnahme nach der juristischen Schlappe, dem erfolgreichen Kläger die Schuld dafür in die Schuhe geschoben, dass die Angemessenheit der Preiserhöhung nicht gerichtlich überprüft worden sei. „Aus prozesstaktischen Gründen hat er offenbar eher auf die 2000 Euro gesetzt, statt auf die Feststellung, ob wir überhöhte Preise haben“, griff Müller-Tengelmann den Gas-Rebellen Gerhard Stansch öffentlich vor Journalisten an.

Die Stadtwerke haben vor dem Landgericht Dortmund in erster Instanz verloren, weil sie in ihren früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur die Möglichkeit zur Preiserhöhung festgeschrieben hatten - nicht aber eine Preissenkung bei geringeren Beschaffungskosten. Das benachteilige den Verbraucher einseitig, urteilte die Kartellkammer.

Mit Blick auf die drohende Verjährung von Ansprüchen aus dem Jahr 2007 empfiehlt Jurist Jürgen Schröder den Sondervertragskunden, zunächst einmal außergerichtlich tätig zu werden: mittels einer Zahlungsrückforderung an die Stadtwerke. Aus Schröders Sicht scheint es aber eher unwahrscheinlich, dass die Stadtwerke sich auf so etwas einlassen. Sein Rat: „Wer aber sein Geld zurückhaben will, muss das Jahresende im Auge haben.“

Wer sich aber am Ende für einen Prozess entscheide, trage natürlich immer auch ein gewisses Risiko: „Ohne Rechtsschutzversicherung muss man die entstehenden Kosten im Blick haben.“

Unterdessen hat der münsterische Rechtsanwalt Philipp Hagemann, der den Prozess gegen die Stadtwerke für seinen Mandanten führte, bereits „einige neue Anfragen“. Hagemann widerspricht zugleich der Stadtwerke-Darstellung, wonach man vor Gericht die Prozessstrategie verändert habe: „Wir sind nicht von unserer Argumentation abgerückt.“

Das Urteil des Bundesgerichtshofs, das Preisklauseln mit einseitiger Benachteiligung des Kunden als unwirksam verworfen hatte, habe man als „zweiten Anker“ in das Verfahren eingeführt. Zu Beginn des mehrjährigen Verfahrens hatte man in Zweifel gezogen, ob die Preiserhöhungen des städtischen Versorgungsunternehmens angemessen seien. Darüber hat das Dortmunder Landgericht auch nicht mehr entschieden

Für Geschäftsführer Dr. Müller-Tengelmann steht indes fest: „Der Kunde hat keine überhöhten Preise bezahlt.“ Es sei kein Schaden entstanden. Voraussichtlich kommt die Höhe der Preise auch im nächsten Verfahren nicht auf den Prüfstand: Denn mutmaßlich wird sich das Oberlandesgericht in Düsseldorf erneut nur mit dem Rückzahlungsanspruch aufgrund einer unwirksamen Preisanpassungsklausel befassen.


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