Tempolimit für mehr Lärmschutz
Fr., 03.02.2012
Bürgerinitiative in Nienberge regt Geschwindigkeitsbegrenzung für Kraftfahrzeuge auf der Autobahn 1 an
Münster-Nienberge -
Der Verkehrslärm von der Autobahn 1 beunruhigt Nienberge nach wie vor. Deshalb unternimmt die dortige Lärmschutz-Bürgerinitiative einen neuen Versuch, die Lebensqualität in dem Stadtteil zu verbessern. Die Fraktion der Grünen hat bereits zugesagt, die Anregung der Initiative aufzugreifen, im gesamten Stadtbereich auf der A 1 eine Geschwindigkeitsbegrenzung einzuführen.
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„In dieser Anregung haben wir ein überwachtes Tempolimit von 100 Stundenkilometern für Pkw und 80 für Lkw gefordert“, schildert Rosemarie Bodmann, eine Vertreterin der Bürgerinitiative. Diese habe Oberbürgermeister Markus Lewe gebeten, sich im Rat parteiübergreifend für die Wiedereinführung des aufgehobenen Tempolimits bei der Bezirksregierung einzusetzen. Die Bürgerinitiative sieht Stadt und Bezirksregierung in einer Fürsorgepflicht, weil sie den Lärmschutz als nicht ausreichend empfindet. Ein Tempolimit sei zugleich eine einfache, preiswerte und schnell zu realisierende Alternative und verbessere gleichzeitig die Luftqualität. Eine inhaltliche Auseinandersetzung in der Sache dürfen Besucher der Ratssitzung am Mittwoch (8. Februar) aus Verfahrensgründen allerdings nicht erwarten. Dafür haben die Grünen der Initiative zugesagt, die Anregung aufzugreifen und für die darauffolgende Ratssitzung am 21. März als Tagesordnungspunkt anzumelden. Darin wollen sie einen interfraktionellen Appell an die Bezirksregierung beantragen, schrieb die Fraktion an die Bürgerinitiative. Sollte der Antrag eine Mehrheit im Rat bekommen, werde sich die Bezirksregierung damit beschäftigen. „Wir sind eines von vielen Mitgliedern der Unfallkommission NRW“, erläuterte Regierungssprecher Thomas Drewitz. Als solches würde die Behörde das Anliegen auf die nächste Tagesordnung der Kommission setzen, die in unregelmäßigen Abständen tage und in der auch Straßenverkehrs-, Polizei- und Straßenbaubehörden vertreten seien.
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