Mi., 31.10.2012

Transsexuelle klagt vor dem Verwaltungsgericht Schule verweigert neues Zeugnis mit weiblichem Vornamen

Transsexuelle klagt vor dem Verwaltungsgericht : Schule verweigert neues Zeugnis mit weiblichem Vornamen

Verwaltungsgericht Münster hofft auf Einigung mit der Stadt. Foto: dpa

Münster - 

Eine transsexuelle Münsteranerin kämpft vor dem Verwaltungsgericht um ein geändertes Schul-Abschlusszeugnis mit ihrem neuen, weiblichen Vornamen. Bisher lehnt die Stadt Münster dies mit Hinweis auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts ab. Der Fall sei aber nicht vergleichbar, argumentiert die Anwältin der Klägerin.

Von Karin Völker

Der Schulabschluss liegt schon 17 Jahre zurück. Doch das Abgangszeugnis der Hauptschule Hiltrup muss Johanna D. immer noch einreichen, wenn sie sich für einen Job bewerben will. Seit diesem Jahr hat die 34 Jahre alte Münsteranerin damit ein Problem.

Johanna D. lebte früher als Mann

Johanna D. lebte nämlich früher als Mann, fühlte sich transsexuell falsch im eigenen Körper. Anfang 2012 wurde auch rechtlich aus dem früheren Mann die Frau Johanna D. Und sie wünscht sich ein Schulzeugnis, das auf den neuen, weiblichen Vornamen ausgestellt ist – um Irritationen und möglichen Vorurteilen von vornherein aus dem Wege zu gehen. Denn mit dem Original-Zeugnis wäre sie gezwungen, ihre Transsexualität zu offenbaren.

Schule und Stadt lehnte ihre Bitte ab

Die Schule lehnte ihre Bitte ab, ebenso die Stadt Münster. Dabei bezieht sich die Stadt auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster aus dem Jahr 2010. Damals hatte das OVG die Forderung eines transsexuellen Beamten abgelehnt, nach der Änderung des Geschlechts die gesamte Personalakte zu ändern. Ein Fall, der nicht vergleichbar ist, argumentiert Franziska Langenbach, die Anwältin von Johanna D. Der Staat als Arbeitgeber müsse die Möglichkeit haben, den gesamten Verlauf der Entwicklung in einer Personalakte nachzuvollziehen.

Stadt soll Stellung beziehen

Das Abschlusszeugnis von Johanna D., für das eine Ersatzausfertigung geschrieben werden solle, sei ein Dokument, das die Inhaberin vor potenzieller Diskriminierung schütze. So sieht es auch das Verwaltungsgericht Münster, wo Johanna D. im April Klage gegen die Stadt Münster eingereicht hat. Das Gericht habe die Stadt aufgefordert, Stellung zu beziehen, sagt dessen Sprecher Michael Labrenz auf WN-Anfrage. Er hofft, dass der Fall nun einvernehmlich gelöst werden kann. „Das Transsexuellengesetz schützt die Betroffenen vor der Offenlegung ihrer Transsexualität“, ergänzt Anwältin Langenbach. Sie verweist auch auf eine Verwaltungsvorschrift in Niedersachsen, nach der Dokumente wie ein Zeugnis nach einer „Personenstandsänderung“ angepasst werden sollen.

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