Großrazzia in Spielhallen

Fr., 03.02.2012

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Verdacht auf Steuerhinterziehung in großem Stil

Großrazzia in Spielhallen : Verdacht auf Steuerhinterziehung in großem Stil

Der Hauptbeschuldigte aus Osnabrück steht im Verdacht, im großen Stil in von ihm betriebenen Spielhallen durch Fälschen technischer Aufzeichnungen Steuerhinterziehungen in besonders schweren Fällen begangen zu haben. Foto: colourbox

Osnabrück - 

Osnabrück - Nach einer Großrazzia in mehren Objekten in Osnabrück und Hamburg hat die Polizei einen Geschäftsmann aus Osnabrück vorläufig festgenommen. Ihm werden neben Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen auch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und gegen das Waffengesetz vorgeworfen.

Von Frank Klausmeyer

Die Fahnder haben mit Unterstützung des Zolls, der Polizei Hamburg und der Steuerfahndung Oldenburg in der Nacht zum Mittwoch zugeschlagen, teilten Staatsanwaltschaft und Polizei in Osnabrück am Freitag mit. Die Einsatzkräfte haben danach zeitgleich drei Spielhallen, zwei Clubs, drei Wohnungen, ein Firmengebäude und ein Steuerberatungsbüro in Osnabrück und in Hamburg durchsucht.

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Der Hauptbeschuldigte aus Osnabrück steht im Verdacht, im großen Stil in von ihm betriebenen Spielhallen durch Fälschen technischer Aufzeichnungen Steuerhinterziehungen in besonders schweren Fällen begangen zu haben. Die Ermittler gehen von einem erheblichen Steuerschaden aus.

Der Geschäftsmann wurde zu Beginn der Razzien vorläufig festgenommen. Zu diesem Zeitpunkt habe er illegal eine geladene Pistole, Kaliber 9 Millimeter, mit sich getragen. Eine weitere illegale Pistole sei in seiner Wohnung sichergestellt worden. Der Mann wurde nach den Durchsuchungen wieder auf freuen Fuß gesetzt. Für einen Antrag auf Untersuchungshaft reichten die Verstöße der Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht.

Bei den Durchsuchen wurden laut Mitteilung mehrere Spielgeräte sichergestellt, die mit nicht lizenzierter Software betrieben worden waren und somit für den Betrieb außerhalb von offiziellen Spielcasinos nicht zugelassen seien.

Ferner wurden 65 000 Euro Bargeld beschlagnahmt. Als Sicherungsmaßnahmen erfolgten zugunsten der Steuerbehörden die Eintragungen von zwei Sicherungshypotheken in unbelastete Hausgrundstücke des Geschäftsmannes in Höhe von 480 000 Euro und die Sicherung von Bankguthaben in Höhe von 85 000 Euro, berichtete die Staatsanwaltschaft weiter.


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