Mit Leihwagen durch einen Teich gefahren

Mi., 22.02.2012

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„Spritztour“ kostet 4000 Euro

Osnabrück - 

Seine Neugier kostet ihn mindestens 4000 Euro. Der 26-Jährige war mit einem geliehenen BMW X 3 mit allen vier Rädern in einen kleinen Teich gefahren, um die Geländegängigkeit zu testen. Der Motor soff ab, die Leihfirma forderte Schadenersatz. Vor Gericht kam es zu einem – vorläufigen – Vergleich.

Von Gerd Placke

Seine Neugier kostet ihn mindestens 4000 Euro: Für einen jungen Mann ist ein Prozess vor dem Landgericht Osnabrück am Mittwoch mit einem Vergleich vorläufig zu Ende gegangen. Der 26-Jährige war mit einem geliehenen BMW X 3 mit allen vier Rädern in einen kleinen Teich bei Vechta gefahren, um die Geländegängigkeit des so genannten SUV zu testen – so, wie er es in der Werbung gesehen hatte (wir berichteten).

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Ergebnis der „Spritztour“: Kapitaler Motorschaden, denn der Zwei-Liter-Diesel hatte Wasser statt Luft angesaugt. Schaden: über 10 000 Euro.

Der Leihwagen blieb bei der zweiten Fahrt entlang des Ufers mit allen vier Rädern im Wasser stehen und musste abgeschleppt werden. Nach seiner Aussage war der junge Mann zusammen mit einem Begleiter gut zwei Fahrzeuglängen durch das Wasser gefahren, bevor er wendete und den gleichen Weg wieder zurückfuhr – dabei passierte das Malheur. Die von BMW für den X 3 angegebene Watt-Tiefe beträgt 50 Zentimeter. Demnach hätte die Tour durchs Wasser nach Einschätzung des Fahrers kein Problem darstellen dürfen. Dieser meinte, eine „zurückrollende Welle“ habe letztlich dafür gesorgt, dass der Motor Schaden genommen habe.

Das Mietwagenunternehmen Sixt verlangte jetzt vor Gericht als Schadenersatz für die Reparatur des Fahrzeugs vorläufig 5105 Euro. Sie unterstellte ihrem Kunden grobe Fahrlässigkeit, die durch die so genannte Haftungsfreistellung, einer Art Vollkaskoversicherung, nicht gedeckt sei. Der junge Mann habe mit dem Leihwagen keine unbefestigten Straßen und Wege benutzen dürfen.

Unter Vermittlung des Vorsitzenden Richters der 12. Zivilkammer einigten sich beiden Seiten auf einen Vergleich, der innerhalb der nächsten zwei Wochen widerrufen werden könne. Dessen Inhalt: Der junge Mann zahlt 4000 Euro in monatlichen Raten von 250 Euro ab Mai. Darin enthalten sind anteilige Anwaltskosten in Höhe von 60 Prozent. Die Gerichtskosten kommen noch dazu.

Nach der vorläufigen Einigung zeigte sich der Anwalt des Angeklagten zufrieden mit der Regelung. Weil die Mietwagenfirma in ihrer Klage „vorab“ die gut 5000 Euro Schadenersatz gefordert habe, habe bei einem für das Unternehmen positiven Ausgang des Prozesses die Möglichkeit bestanden, dass auch die restlichen 50 Prozent der eigentlichen Schadenssumme eingeklagt werden.


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