Nach Reform des Vormundschaftsrechts

Do., 23.02.2012

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Vormünder im Ehren- statt Jugendamt ?

Nach Reform des Vormundschaftsrechts : Vormünder im Ehren- statt Jugendamt ?

Wegen des Asbest-Fundes im Ratssaal tagte der Jugendhilfeausschuss in den kleineren Sitzungsräumen 1 und 2. Foto: mfk

Gronau - 

Ehrenamtler statt Jugendamts-Mitarbeiter: Die Verwaltung soll prüfen, ob Vormundschaften auf einen Betreuungsverein übertragen werden können. Das beschloss am Dienstag der Jugendhilfeausschuss.

Von Markus Kampmann

Ehrenamtler statt Jugendamts-Mitarbeiter: Die Verwaltung soll prüfen, ob Vormundschaften auf einen Betreuungsverein übertragen werden können. Das beschloss am Dienstag der Jugendhilfeausschuss auf Anregung von Herbert Krause (Pro Bürgerschaft).

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„Das muss die Stadt nicht selber machen“, sagte Krause. Er verwies – nach eigenen Angaben nicht zum ersten Mal – auf das Beispiel anderer Kommunen, die damit gute Erfahrungen gemacht hätten. Auf diesem Wege seien „erhebliche Kosteneinsparungen möglich“.

Anlass für den einstimmigen Beschluss ist eine Reform des Vormundschaftsrechts: Demnach hat der Vormund die Pflege und Erziehung seines Mündels persönlich zu fördern und zu gewährleisten. Das Gesetz sieht vor, dass es in der Regel einen Kontakt zwischen Vormund und Mündel im Monat geben soll, wobei das Mündel in seiner üblichen Umgebung zu besuchen ist. Auch darf ein Vormund ab Juli nur maximal 50 Fälle betreuen.

Dafür reicht das bisher eingesetzte Personal im Jugendamt nicht aus. Bisher sind zwei Mitarbeiter als Vormünder tätig, aber gleichzeitig für weitere Aufgaben zuständig. Die Verwaltung will daher eine weitere halbe Stelle schaffen, um die Vormünder zumindest teilweise von diesen weiteren Aufgaben (Beistandschaften, Vaterschaftsfeststellungen, Beurkundungen und Beratungen) zu entlasten. Summa summarum stünde dann eine Vollzeitstelle für Vormundschaften zur Verfügung. Dabei geht die Verwaltung insgesamt von 75 Vormundschaften bzw. Pflegschaften in den nächsten Monaten aus, derzeit sind es 84. „Das ist knapp gerechnet, aber so, dass wir es für verantwortbar halten“, sagte Erste Beigeordnete Sandra Cichon.

Das aber bezweifelte zum Beispiel der Ausschussvorsitzende Norbert Ricking (SPD). Die Anforderungen des Gesetzes könnten damit nicht erfüllt werden. Herbert Krause ging noch weiter: Aus seiner Erfahrung seien selbst 50 Fälle je Vormund zu viel, 30 vielleicht erfüllbar. Die Lösung könne eben die Übertragung auf einen Betreuungsverein sein.

Angesichts der Kritik an der vermeintlich zu knappen Stellenerhöhung betonte Michael Pierk von der Stabsstelle Jugendamt, dass ein monatlicher Kontakt laut Gesetz nur erfolgen „sollte“, Kommunen davon aber abweichen könnten. „Das ist nicht schaffbar“, stellte er unumwunden fest. Die Verwaltung gehe deshalb von sechs Besuchsterminen pro Jahr aus.


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