Stadt droht Ärger mit Investor
Di., 21.02.2012
Kanzlei hält Plan für rechtswidrig
Dass nördlich der Ochtruper Straße nur das Areal von „Lampen-Müller“ vom Bebauungsplan „Agglomerationsbereich Ochtruper Straße“ erfasst sein soll, aber das benachbarte Grundstück nicht mehr, ärgert den Käufer.
Gronau -
Der Stadt droht Ärger mit einem Finanzinvestor. Mit dem Unternehmen nämlich, das im April das ehemalige Kuss-Verwaltungsgebäude an der Düppelstraße gekauft hat, um es als „Euregio-Tower“ mit Leben zu füllen. Grund für die Differenzen ist die Verkleinerung des Bebauungsplan-Gebiets für den „Agglomerationsbereich Ochtruper Straße“.
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Der Stadt droht Ärger mit einem Finanzinvestor. Mit dem Unternehmen nämlich, das im April das ehemalige Kuss-Verwaltungsgebäude an der Düppelstraße gekauft hat, um es als „Euregio-Tower“ mit Leben zu füllen (WN berichteten). Grund für die Differenzen ist die Verkleinerung des Bebauungsplan-Gebiets für den „Agglomerationsbereich Ochtruper Straße“, den die Politiker im Fachausschuss Ende November überraschend beschlossen hatten. Ein Rechtsstreit ist nicht ausgeschlossen.
Mit dem „Agglomerationsbereich“ wollte die Stadt mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen: Seit Jahren haben dort Immobilien-Eigentümer mit Leerständen zu kämpfen. Durch erweiterte Nutzungsoptionen – ausdrücklich auch für Spielhallen – sollte dagegen angegangen werden. Andererseits wollte die Stadt gerade Spielhallen künftig aus dem Innenstadtbereich heraushalten – und das durch die Vorrangzone an der Ochtruper Straße auffangen.
Ende November aber hatte der Bau- und Planungsausschuss das Areal für den „Agglomerationsbereich“ verkleinert, weil befürchtet wird, dass bei der größeren Lösung dort ein „Klein Las Vegas“ entstehen könnte. Zum reduzierten Plangebiet gehörte nördlich der Ochtruper Straße weiterhin das Grundstück „Lampen-Müller“, aber die bis dahin eingeplanten Flächen auf der anderen Seite des Jöbkesweges nicht. Betroffen war ein Grundstück mit Lagerhallen, die teils leer stehen, teils vom „Roller“-Möbelmarkt genutzt werden. Und eben auch die Fläche des geplanten „Euregio-Towers“, die mit zum gekauften Grundstück des Finanzinvestors gehört.
Der hat eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet. In einem Schreiben an die Stadtverwaltung kritisieren die Juristen die Verkleinerung des Sondergebiets – und stufen sie als „rechtswidrig“ ein. Denn gerade die Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten sei ein wesentlicher Grund für den Kauf auch des ehemaligen Kuss-Verwaltungsgebäudes gewesen. Mit der neuen Abgrenzung des Bebauungsplans würden einzelne Grundstückseigentümer bevorzugt, so die Anwälte. Deshalb verstoße die Regelung ohne „rechtlich fundierten Grund“ gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Die Kanzlei empfiehlt der Stadt daher „dringend“, die Regelung entsprechend der alten Beschlusslage des Rates abzufassen.
Die Verwaltung wäre diesem Ansinnen gerne gefolgt – und hatte dem Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz bei seiner jüngsten Sitzung auch detailliert die Gründe dargelegt: Denn die neue Planung könnte nicht nur wegen des Gleichheitsgrundsatzes problematisch sein. Sie widerspreche auch dem gültigen Einzelhandels- und dem Spielhallenkonzept, ebenso der vom Rat vorgesehenen Angebotsplanung als Instrument der Wirtschaftsförderung und dem Ziel einer Verlässlichkeit von getroffenen Entscheidungen.
Erfolg hatte das im Ausschuss am Ende nicht. Dabei stimmten die Politiker durchaus über Alternativen ab: Rüdiger Bartels (GAL) wollte wieder das größere Areal in die Planung einbeziehen, Erich Schwartze als „sauberste Lösung“ nur das Gebiet südlich der Ochtruper Straße – ohne den „Wurmfortsatz Lampen-Müller“. Die Mehrheit von CDU und SPD aber blieb bei der im November getroffenen Gebietsabgrenzung.
