Lüdinghausen

Mi., 10.03.2010

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Partyspaß ohne Nervenkitzel?

Wenn die Party im Gange ist, lässt sich nur schwer kontrollieren, wer 18 Jahre oder jünger ist. Veranstalter lassen sich da neue Wege für Jugendliche einfallen, die ihren „Erziehungsberechtigten“ mitbringen.
Von Catharina Beckfeld

Lüdinghausen - Was waren das noch für Zeiten. Damals, als man noch keine 18 Jahre war. Da war es das größte Highlight, wenn man im Supermarkt nicht nach dem Ausweis gefragt wurde, wenn man sich eine Flasche Sekt kaufte. Oder allein schon der Nervenkitzel, der ab Mitternacht ständig auf Zeltparties herrschte, wenn man alles daran setzte, nicht von den Security-Mitarbeitern erwischt zu werden, um noch ein paar Stunden länger bleiben zu können.

Doch dem wurde schnell Abhilfe geschaffen, als man herausfand, dass es auch noch andere Möglichkeiten gibt, mit den Freunden die ganze Nacht lang eine tolle Party zu erleben. Und zwar in der Diskothek, welche nämlich seit geraumer Zeit bereits für 16-jährige die Partytore öffnet. Ein Beispiel ist hier der Giga Parc in Dülmen. Auf der discoeigenen Internetseite lässt sich hier ein Formular herunterladen, das ,,die Übertragung von Erziehungsaufgaben an eine vom Personensorgeberechtigten eingesetzte erziehungsbeauftragte Person“ berechtigt. Also auf Deutsch: Einem bereits volljährigen Bekannten oder Freund kann für diesen speziellen Abend das Sorgerecht für den unter 18-jährigen Discobesucher übertragen werden. Dazu reicht das Formular, die Unterschrift eines Elternteils und eine volljährige Person, wobei der unter 18-jährige Jugendliche, sowie der Begleiter beide ihre Personalausweise bei sich führen müssen.

Im GO!Parc in Münster wird das Jugendschutzgesetz ähnlich umgangen, hier gilt diese Regel jedoch nur freitags. Jedoch kann die volljährige Aufsichtsperson dann gleich zwei Personen beaufsichtigen.

Das ist ja alles in der Theorie schön und gut. Aber lässt sich alles wirklich so gewährleisten, wie es die Eltern dann letztendlich unterschreiben? Wer ist denn dann verantwortlich, wenn Jugendliche unter 18 Jahren sich Cocktails oder Longdrinks bestellen und hier und da dann eine Zigarette rauchen? Die Discobetreiber, weil der Alkohol ohne weitere Kontrollen in der Disco ausgeschenkt wird, oder die ,,erziehungsbeauftragte Person“? Auf den jeweiligen Internetseiten der Diskotheken steht dazu eindeutig: ,,Bei Verstößen gegen die Regeln zum Erziehungsauftrag, zum Beispiel bei Manipulationen des Erziehungsauftrages, Trunkenheit der erziehungsbeauftragten Person, o.ä., behalten wir uns Hausverbote gegen die beteiligten Personen vor!“ Also alles ganz klar geregelt, denn wenn sich die Jugendlichen nicht an das Jugendschutzgesetz halten,beziehungsweise etwas ,,Härteres“ (branntweinhaltige Getränke, z. B. Rum oder Wodka, aber auch branntweinhaltige Mixgetränke) als nur Bier trinken oder Zigaretten rauchen, was ja auch mit unter 18 Jahren nicht erlaubt ist, trägt die ,,erziehungsbeauftragte Person“ die Schuld - auch dann, wenn sie nicht mehr nüchtern ist. Sie kann sogar mit Hausverbot zur Rechenschaft gezogen werden. Discobetreiber sowie Eltern sind hier also aus dem Schneider.

Außerdem müssen auch beide die Veranstaltung gleichzeitig wieder verlassen, wie es auf den Homepages steht. Im ,,GO!Parc“ wird diese Regel damit gewährleistet, dass beide Personen vor dem Betreten des Clubs bei der Ausweiskontrolle am Eingang ihre Ausweise hinterlegen müssen, und diese nur wieder bekommen, wenn beide am Ende gleichzeitig die Party wieder verlassen.

Wäre diese Regelung auch sinnvoll für Lokalitäten in Lüdinghausen? Wie zum Beispiel für das Rocksteady, einem beliebten Treff für Jugendliche allen Alters. Doch seitdem es ein neues Konzept mit dem Namen ,,CLUBLIFE“ gibt, müssen unter 18-jährige freitags und samstags ab 20 Uhr aus jugendschutzgesetzlichen Gründen ,,draußen bleiben“. Da wäre doch die Regelung mit dem Formular und der volljährigen Begleitperson eine Möglichkeit zur Umgehung des Gesetzes, oder etwa nicht?

Mit einem ganz klarem ,,Nein“ dazu äußert sich dagegen Dominik Wilmes, der Inhaber des Rocksteadys. ,,Der Einlass am Wochenende ist bei uns gerade ab 18, weil wir auch hochprozentige Getränke wie Cocktails oder Longdrinks verkaufen. Wer jetzt 18 ist und wer nicht, lässt sich doch gar nicht mehr kontrollieren, wenn die Jugendlichen erst einmal drin sind.“ Das Problem mit unterschiedlich farbigen Bändchen, differenziert für ab 16- und über 18-Jährige, zu lösen, findet er zu aufwendig und auf Dauer nicht durchsetzbar.

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