Amtsgericht Coesfeld verhandelte einen Fall aus Nottuln 

Fr., 03.02.2012

  • Derzeit 4.5 von 5 Sternen.

Artikelbewertung

Bußgeld verhängt: Tiefer Einblick in die Kaffeefahrten-Branche

Amtsgericht Coesfeld verhandelte einen Fall aus Nottuln   : Bußgeld verhängt: Tiefer Einblick in die Kaffeefahrten-Branche

(Symbolbild) Foto: nn

Nottuln/Coesfeld - 

Nottuln - Vor dem Amtsgericht Coesfeld gab es gestern eine Verhandlung, die tief in die Niederungen sogenannter „Kaffee- und Verkaufsfahrten“ blicken ließ. Es geschah am 12. Juli vergangenen Jahres in Nottuln.


Ein Bus hatte seine meist älteren Passagiere vor einem Gasthaus in der Burgstraße abgesetzt. Im Gasthaussaal begrüßte ein eingespieltes Team von vier jungen Männern die Senioren, um ihnen die neuesten Matratzen-Unterlagen zu verkaufen. Den meisten Teilnehmern aber ging es nicht um neue Betten, sondern um die auf den Anschreiben versprochenen „Geldgewinne“ von 1500 bis 8000 Euro. Davon war dann aber in Nottuln keine Rede mehr.

Google-Anzeigen

Darüber war Rentner D. aus Borken, der als Hauptbelastungszeuge aussagte, so aufgebracht, dass er dem Matratzen-Chefverkäufer, dem gestrigen Angeklagten Frank N. alias Frank L. aus dem Oldenburgischen, am liebsten an den Kragen gegangen wäre. Zumindest aber störte er so laut die Verkaufsveranstaltung, dass der Angeklagte kaum eine Chance für weitere Anpreisungen hatte.

Stocksauer ließ der Angeklagte damals den Wirt holen und den „Störenfried“ aus dem Saal verweisen.

Doch dann ging es draußen wohl erst richtig zur Sache. Mit übelsten Fäkal-Sprüchen, Schimpfworten und Beleidigungen soll der Verkäufer gegen den Rentner vorgegangen sein. Dabei soll er den Borkener mit einem Gartenstuhl am Fuß verletzt und ihn mehrmals in den Unterleib gestoßen haben. Schließlich soll er auch den Camcorder des Rentners zerstört haben. Dazu sollen Drohungen ausgesprochen worden sein, wie: „Wir haben ja Ihre Adresse. Wenn Sie keine Ruhe geben, schicken wir Ihnen ein paar Kanaken ins Haus. Das kennen Sie danach nicht mehr wieder.“

Der als Zeuge geladene Gastwirt bestätigte zwar den „Hinauswurf“, wusste aber sonst von keinen nennenswerten Details zu berichten, die der Staatsanwalt in den Anklagepunkten „Beleidigung, vorsätzliche Körperverletzung und Bedrohung“ zusammengefasst hatte.

Ein weiterer Zeuge (von insgesamt zehn geladenen) erinnerte sich zwar an die „ekelhaften“ Sprüche des Angeklagten, war aber nicht in der Lage, auch nur einen davon wiederzugeben. „Man hat mir davon erzählt. Ich selbst stand zwar nur anderthalb Meter von den beiden Kontrahenten entfernt, konnte sie aber nicht verstehen“, erzählte er.

Amtsrichter Schneider: „Aber jetzt verstehen Sie mich doch sehr gut. Und ich bin viel weiter von Ihnen entfernt.“

Der Zeuge schlagfertig: „Damals waren die Batterien meines Hörgerätes alle.“

Zu diesem Zeitpunkt schloss Richter Schneider in Absprache mit Staatsanwalt und Verteidiger das unergiebige Gerichtsverfahren und schickte die übrigen Zeugen allesamt nach Hause. Weil gegen den Veranstalter bereits andere rechtliche Schritte eingeleitet worden sind, kam der Angeklagte mit einer Geldbuße in Höhe von 1500 Euro davon.


Wie bewerten Sie diesen Artikel?

Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Nur eine Abstimmung möglich!

Ihre Bewertung wurde geändert.

  • Derzeit 4.5 von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Bewertung: 4.7/5

1 Stern = überhaupt nicht gut; 5 Sterne = hervorragend

Artikel



Standort

 

WN-Markt Anzeigen

Schnäppchen, Reisen und Bekanntschaften in Ihrer Nähe

WN-Aktionen

Immer mehr drin
Exklusive Angebote für WN-Kunden - wie funktioniert das? mehr...
Anzeige