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Mi., 01.02.2012

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Frostschaden: Was zahlt die Versicherung?

Kälte spezial: : Frostschaden: Was zahlt die Versicherung?

Ein Frostschaden an einem Heizkörper im Keller kann schnell größere Nachfolgeschäden verursachen. Foto: Archiv

Nottuln - 

Wer die finanziellen Folgen eines Frostschadens über die Versicherung begleichen will, sollte zuvor seine Versicherungsverträge prüfen.


Bei den derzeitigen sibirischen Minusgraden können Rohre und Heizkörper platzen. Denn beim Gefrieren vergrößert sich das Volumen von Wasser um etwa 9 Prozent – und die Rohre halten diesem Druck nicht Stand. Weitere Schäden entstehen durch das aufgetaute Wasser, das aus den Rohren fließt.

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Den deutschen Versicherern wurden 2010 rund 1,4 Millionen Leitungswasserschäden gemeldet, 2,3 Milliarden Euro wurden dafür an die Versicherten bezahlt, berichtet die Allianz-Versicherung und informiert:

Ob Rohrbruch oder auslaufendes Wasser: Die Wohngebäudeversicherung deckt Frostschäden am Haus ab, wenn das Risiko „Leitungswasser“ eingeschlossen ist. Der Versicherer zahlt für Frost- und Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung, der Warmwasser- oder Dampfheizung innerhalb des versicherten Gebäudes.

Frostschäden an Gegenständen der Sanitärinstallation, an Heizkörpern, Heizkesseln und Wärmepumpen sind ebenfalls eingeschlossen. Auch die Auftaukosten für Rohre, Fußbodenheizung oder Heizkörper gehören zum Versicherungsschutz.

Werden Möbel und anderer Hausrat durch einen Wasserschaden beschädigt oder zerstört, kommt die Hausratversicherung dafür auf.

„Mieter und Hausbesitzer müssen das Risiko eines Frostschadens möglichst gering halten“, sagt Günther Schütz, Schadenexperte der Allianz. „Das ist wichtig, damit voller Versicherungsschutz besteht. Die Sicherheitsvorschriften findet man in den Versicherungsbedingungen.“


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