Nottuln
Do., 02.09.2010
46-Jähriger wegen Missbrauchs vor Gericht
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Nottuln/Münster - Schwere Vorwürfe erhebt die Staatsanwältin gegen einen 46-jährigen Angeklagten aus der Gemeinde Nottuln, der sich seit Donnerstag wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes vor der 1. Großen Strafkammer am Landgericht Münster verantworten muss. Der gelernte Schlosser soll in der Zeit von Juni 2002 bis September 2006 in 36 Fällen seine zu Beginn der Übergriffe elf Jahre alte Stieftochter sexuell missbraucht haben. Als Tatorte nannte die Anklagevertreterin Nottuln, Borghorst, Münster und Schöppingen. An den Tagen vor den Taten habe der Angeklagte meistens dem Alkohol zugesprochen.
Wie die Staatsanwältin weiter ausführte, habe er seiner Stieftochter gedroht. Sie solle niemanden etwas sagen, sonst würde sie Ärger bekommen.
Sehr ausführlich schilderte die Anklagevertreterin die zahlreichen Tatvorwürfe. Erstmals habe der Angeklagte seine 1991 geborene Stieftochter im Juni 2002 in Borghorst während eines WM-Fußballspiels in die Scheune gelockt und dann unsittlich berührt. Weitere Fälle hätten sich im elterlichen Schlafzimmer, in einem Kellerraum und auf der Terrasse ereignet. Insgesamt habe der Mann sich in der Zeit, als die Familie in Borghorst lebte, sieben Mal an der Schülerin vergriffen.
Nachdem die Familie Anfang Oktober 2003 nach Münster umgezogen war, seien die sexuellen Handlungen fortgesetzt worden. Nach einem weiteren Umzug nach Schöppingen habe der Angeklagten die Stieftochter erneut missbraucht. Schließlich siedelte die Familie im Jahre 2006 nach Appelhülsen über. Auch hier machte der Mann keinen Halt, sondern habe sich weiter an dem Mädchen vergangen.
Zum Prozessauftakt verweigerte der 46-Jährige eine Stellungnahme zu den Tatvorwürfen. Er ließ sich nur zu seinem Werdegang ein. Nach einer Lehre zum Schlosser sei er in der Baubranche tätig gewesen und habe sich bis zum Polier hochgearbeitet. Später habe er sich im Baugewerbe selbstständig gemacht.
„Ihr Leben ist von Verurteilungen gekennzeichnet“, meinte der Vorsitzende Richter zu den 21 Eintragungen im Zentralregister des Angeklagten. Der 46-Jährige hat bereits wegen Diebstahls, fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr, Betrugs, Körperverletzung und mehrfachen Fahrens ohne Führerschein einige Jahre im Gefängnis verbracht.
Die heute 19 Jahre alte Geschädigte wurde dann unter Ausschluss der Öffentlichkeit angehört. Sie soll die Tatvorwürfe bestätigt und den Angeklagten schwer belastet haben. Das Mädchen hatte lange geschwiegen. Erst als ihr Stiefvater wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen - er hatte seine Stieftochter verletzt - ins Gefängnis musste, vertraute sie sich der Polizei an. Der Prozess wird fortgesetzt.
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