Nottuln
Mi., 01.09.2010
Mit gegenseitiger Rücksichtnahme fährts sich besser
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Nottuln - Sicherheit im Straßenverkehr wünscht sich jeder. Gegenseitige Rücksichtnahme und das Einhalten der Verkehrsregeln helfen dabei. Gerade jetzt zu Beginn des neuen Schuljahres bittet der Polizeibezirksdienst Nottuln alle Verkehrsteilnehmer um erhöhte Aufmerksamkeit. Doch nicht an jeder Ecke im Gemeindegebiet fühlen sich Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger sicher. „Wir werden immer wieder von Bürgern gefragt, wie sich an dieser oder jener Stelle im Straßenverkehr verhalten sollen“, schildert Polizeihauptkommissar Richard Brügging aus seiner langjährigen Erfahrung. Zusammen mit seinem Kollegen Polizeihauptkommissar Kurt Schulenkorf versieht Brügging seit vielen Jahren den Polizei-Bezirksdienst in der Gemeinde Nottuln. Beide kennen sich also bestens aus.
In einer kleinen Serie in Zusammenarbeit mit unserer Zeitung informiert der Polizeibezirksdienst über für Nottuln typische Verkehrssituationen und Regeln. Im ersten Teil geht es um die Vorfahrtssituation in Wohngebieten und bei Straßen, die über einen abgesenkten Bordstein in andere Straßen münden.
Fast alle Wohngebiete in der Gemeinde sind als Tempo-30-Zone ausgewiesen. In diesen Zonen (inklusive der Stichwege) gilt die Rechts-vor-Links-Vorfahrtsregelung. „Das Vorfahrtsrecht erstreckt sich dabei in voller Breite auf die gesamte Fahrbahn der Vorfahrtsstraße“, erläutert der Polizeibezirksdienst. Eine Verkehrsberuhigung mittels einer Fahrbahnverengung (beispielsweise durch Bauminseln) ändert nichts an der Vorfahrtsregel. Beispiel: Ein Auto- oder Radfahrer, der von rechts kommt und vorfahrtsberechtigt ist, behält sein Vorfahrtsrecht, auch wenn er wegen einer Bauminsel vielleicht die Fahrspur wechseln muss.
Gerade in den jüngeren Wohngebieten besteht die Straßenoberfläche aus einem Bereich mit einer Teerdecke und einem Straßenpflaster. Beides zusammen bildet die Straße. Der gepflasterte Bereich, so die Polizei, sei kein Parkstreifen, sondern ebenso Straße wie der geteerte Bereich.
An drei Stellen im Ortsteil Nottuln stoßen Verkehrsteilnehmer auf Straßeneinmündungen, die über einen abgesenkten Bordstein führen. Es handelt sich um die Bereiche Tiefe Straße/Burgstraße, Domherrengasse/Schlaunstraße und Jahnstraße/Stichstraßen. Maßgeblich für die Vorfahrtsregelung hier ist der Paragraf 10 der Straßenverkehrsordnung. Darin heißt es unter anderem: „Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich, aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“ In der Praxis bedeutet dies: Wer zum Beispiel von der Tiefen Straße in die Burgstraße einbiegen will, muss dem Verkehr auf der Burgstraße den Vortritt lassen.
» Für weitere Informationen oder auch Fragen zu anderen Verkehrsproblemen können sich Bürger an den Polizeibezirksdienst Nottuln wenden: Stiftsplatz 4a, ' 0 25 02/ 22 53 65; feste Sprechzeiten: montags von 8 bis 10 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr.
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