Nottuln
Sa., 06.03.2010
Zu jedermanns Kontrolle
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Nottuln - Wie berichtet, hat das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 28. Januar den Plan für den Neubau der Ortsumgehung Nottuln im Zuge der Bundesstraße 525 festgestellt. „Damit wurde für das 4,9 Kilometer lange und etwa 15 Millionen Euro teuere Straßenbauprojekt das Baurecht geschaffen“, teilt die Regionalniederlassung Münsterland des Landesbetriebes Straßenbau NRW mit.
Der Landesbetrieb weist darauf hin, dass die Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses durch öffentliche Bekanntmachung und Auslegung des Planes bei der Gemeinde Nottuln erfolgt. Die Bekanntmachung ist im Amtsblatt vom 26. Februar und am selben Tag in dieser Zeitung geschehen. Dort heißt es unter anderem auch, dass im Planfeststellungsbeschluss über alle „rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden“ sei.
Ab Dienstag (9. März) nun wird der Plan öffentlich ausgelegt. Jeder, der sich informieren möchte, kann den Planfeststellungsbeschluss zusammen mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes bis zum 22. März (Montag) in der Gemeindeverwaltung - im Foyer des Gebäudes Stiftsplatz 8 - während der Dienststunden einsehen. Die Verwaltung ist geöffnet von montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr, montags, dienstags und mittwochs jeweils von 14 bis 16 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 18 Uhr.
Mit Ablauf der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss als zugestellt, teilt der Landesbetrieb Straßenbau mit. Innerhalb eines Monats kann anschließend Klage beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingereicht werden, heißt es in der amtlichen Bekanntmachung.
Zusätzlich zur Offenlegung in Nottuln werden die Planfeststellungsunterlagen auch in der Regionalniederlassung Münsterland, Wahrkamp 30 in Coesfeld, zur Einsichtnahme bereit gehalten.
» Das Amtsblatt vom 26. Februar mit der Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses steht für Interessierte auf der Homepage der Gemeinde (www.nottuln.de) zum Download bereit.
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