Nach der Pfarrfusion werden in der Großgemeinde neue Strukturen aufgebaut
Do., 09.02.2012
Christliche Einheit in Vielfalt
Mit dem Fusionsgottesdienst am 1. Advent 2011 (Foto) wurde die Großgemeinde St. Laurentius aus der Taufe gehoben. Mittlerweile haben sich Entscheidungsgremien auf der pastoralen und der Verwaltungsebene konstituiert.
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In der Großgemeinde St. Laurentius soll den Katholiken der einzelnen Ortsteilen durch Bezirksausschüsse und Kirchturmräte möglichst viel Mitbestimmungsrecht eingeräumt werden.
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Bund, Länder und Gemeinden teilen sich in Deutschland Verantwortung, Aufgaben und Einfluss. Föderalismus nennt sich dieses demokratische Prinzip, das jedem Glied des Staates eigene Kompetenzen zugesteht. Einen ähnlichen Aufbau strebt auch die seit dem 1. Advent 2011 bestehende Großgemeinde St. Laurentius an.
„Die Zuständigkeiten sind mittlerweile geklärt. Wir möchten Fragen und Probleme unbürokratisch und auf direkten Wegen klären. Denn es muss nicht alles über Senden laufen“, betont Pfarrer Klemens Schneider. So viel Selbstständigkeit in den Teilgemeinden vor Ort wie möglich – so wenig zentrale Steuerung wie nötig, lautet die Maxime. Das gelte sowohl für das Verwaltungsorgan der Großgemeinde, den Kirchenvorstand, als auch für die pastorale Ebene, den Pfarrgemeinderat, sagt der Pfarrgemeinderatsvorsitzende Raphael van der Poel.
► So wurde der Kirchenvorstand (zurzeit noch: Verwaltungsausschuss) paritätisch aus Vertreter aller vier Teilgemeinden gebildet. In diesem Gremium wird zum Beispiel über Finanzen, Bauvorhaben, Kindergarten- und Friedhofsangelegenheiten entschieden. Für die vorbereitende Arbeit ist einer der zehn Fachausschüsse beziehungsweise das Kuratorium „Altenheim St. Johannes“ zuständig.
„Wenn Fragen vor Ort geklärt werden müssen wird dort vom jeweils zuständigen Bezirksausschuss entschieden. Über Einzelausgaben in Höhe von bis zu 5000 Euro kann in eigener Kompetenz entschieden werden“, erläutert Pfarrer Klemens Schneider. Den Bezirksausschüssen sitzen vor: Stephan Foschepoth (Bösensell), Markus Stutenkemper (Senden), Bernhard Billermann (Ottmarsbocholt) und Heinz Wessel (Venne).
► Entsprechend geglieder ist der Seelsorgerische Bereich/die pastorale Ebene. Zentrales Gremium ist der aus den vier Teilgemeinden paritätisch besetzte Pfarrgemeinderat. „Die Arbeit vor Ort pflegen und entwickeln die vier Kirchturmräte weiter“, berichtet Raphael van der Poel. Auf fachlicher Ebene sollen Ausschüsse gebildet werden, zum Beispiel für Liturgie, Ökumene und Jugend. Konkret bedeutet dies: Über eine gemeinsame Jugendwallfahrt oder einen Messdienertag entscheidet der (zentrale) Pfarrgemeinderat für alle vier Teilgemeinden. Wenn es jedoch beispielsweise um die Gestaltung einer Aktion der Rumänienhilfe St. Urban geht, bleibe die Zuständigkeit in Ottmarsbocholt erhalten. Ebenso bleibe beispielsweise die Kompetenz für den traditionellen Neujahrsempfang in Bösensell vor Ort erhalten. „Wir wollen die Vielfalt erhalten“, betont Pfarrer Klemens Schneider.
