Unter Beweislast
Do., 22.12.2011
Zweckverbandsaustritt
Den Abschied vom Zweckverband haben sich die Altenberger vor Gericht hart erstritten. Der eigentliche Kampf beginnt aber erst jetzt. Gleich in mehrfacher Hinsicht sind die Gegner der bisherigen Zweckverbandsbeteiligung in der Beweisnot, wollen sie zeigen, dass der Solo-Weg der richtige ist.
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Innerhalb kürzester Zeit müssen sie ein Weiterbildungsangebot unter der Ägide des Kreises für das Hügeldorf auf die Beine stellen, das dem der Volkshochschule nicht nur ebenbürtig ist. Es darf auch nicht mehr kosten. Wie schwierig eine Lösung werden kann, deutet der Kreis bereits an: Der Austritt ist ein bislang „einmaliger Vorgang“.
Gespannt warten auch die ehemaligen Musikschüler auf eine vertretbare Übergangsregelung. Die darf ebenfalls, wenn den Machern des Austritts nicht die Argumente abhanden kommen sollen, nicht teurer werden als der bisherige Unterricht. Später ist die Altenberger Musikschule, das ehemalige Jugendorchester, gefordert. Es muss zeigen, dass es den Qualitätsstandard der Zweckverbands-Musikschule bieten kann.
Und dann deutet sich ein weiteres juristisches Scharmützel um die 60 000 Euro an, die der Zweckverband als Trennungsgeld fordert. Das erste Gutachten ist erstellt, die Anwälte wetzen bereits die Messer. Sollte Altenberge zahlen müssen, lastet auf der Kosten-Nutzen-Rechnung für den Austritt die erste schwere Hypothek.
Axel Roll
