Altenberge
Do., 02.09.2010
Leinenpflicht und Rücksicht
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Altenberge - Buzzi wird langsam alt. Und im Alter wird so mancher Zeitgenosse halt etwas schroff und eigenartig. Da unterscheiden sich Hund und Mensch nur wenig. Buzzi hat irgendwann beschlossen, dass er genug vierbeinige Freunde hat. „Bei neuen Hunden wird er fuchsig“, erzählt Besitzerin Nicole Reckfort. Und deshalb leint die Altenbergerin ihren achtjährigen Hund bei Spaziergängen auch grundsätzlich an, sagt sie. „Der braucht bei fremden Hunden eineinhalb Meter Abstand, dann ist das kein Problem“, erzählt sie. Und, dass sie sich in letzter Zeit mehrfach ziemlich geärgert hat. Und zwar über andere Hundebesitzer. „Die lassen ihre Hunde überall frei laufen und haben überhaupt kein Unrechtsbewusstsein“, sagt Reckfort. Bitte man die Halter, wenn sie denn zu sehen seien, ihre Hunde anzuleinen, kämen oft Sprüche wie: „Der tut nichts.“ „Meiner aber“, sagt Nicole Reckfort dann. Ist der fremde Hund dann aber schon auf Tuchfühlung, muss die Besitzerin dazwischen gehen, damit es im äußersten Fall nicht zu einer Beißerei zwischen den Tieren kommt. „Eine ältere Frau hat mir mal gesagt, ich soll meinen Hund ableinen, die beiden würden das schon regeln“, erzählt sie und schüttelt mit dem Kopf. Als die Altenbergerin den anderen Hund an die Seite schob, habe sie sich beschimpfen lassen müssen. „Die Frau meinte, dass ich das beste Beispiel wäre, dass das größte Problem am Ende der Leine sei.“
Dass dem nicht so ist, bestätigt auch Hundetrainerin Anke Plagemann: „Wenn man sich nicht kennt, sollten Hunde grundsätzlich angeleint sein. Schon aus Rücksicht“, sagt sie. Besonders Rüden vertrügen sich oft nicht vertragen. „Ich weiß ja gar nicht, was für ein Charakter da vor mir steht“, sagt Plagemann. „Es gibt außerdem auch viele Menschen, die haben Angst vor Hunden“, weiß die Expertin. Selbst wenn die Hunde gutmütig seien. „Woher soll ein Fremder das wissen?“
„Es gibt 1000 gute Gründe, warum Hundebesitzer nicht möchten, dass ein anderer Hund ohne Leite Kontakt aufnimmt. Mit Leine habe ich eine Kontrolle“, fügt Nicole Reckfort noch hinzu. Sie geht seit acht Jahren wöchentlich mit ihrem gut erzogenen Podenco-Badino-Mischling auf den Hundeplatz. Von mangelnder Erziehung kann als nicht die Rede sein.
Sei es drum: Fakt ist, so weiß Anke Plagemann, dass Hunde über 40 Zentimeter Widerristhöhe und 20 Kilogramm innerhalb geschlossener Ortschaften angeleint werden müssen. Das steht in der Landeshundeverordnung. Dort heißt es auch, dass Hunde, egal welcher Größe, an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen sind. Dies gilt für Fußgängerzonen und andere innerörtliche Bereiche ebenso, wie für frei zugängliche befriedete Park-, und Grünanlagen. Wer seinen Hund nicht an der Leine führt begeht nach der Verordnung des Landes eine Ordnungswidrigkeit. Die kann mit bis zu 100 000 Euro geahndet werden, üblich sind in vielen Städten zwischen 20 und 100 Euro. Das die Leinenpflicht immer wieder Thema ist, weiß auch Ordnungsamtsleiter Theo Teriete. „Wir hatten in diesem Jahr schon viel Ärger damit. Es gibt viele, die sich über nicht angeleinte Tiere ärgern.“
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