Angeklagte versus Gutachter
Di., 17.01.2012
Prozess um illegalen Vogelhandel: Metelener bestreiten Naturentnahmen
Haben die 59 und 63 Jahre alten Metelener illegal Eier streng geschützter Vogelarten aus der Natur entnommen und mit der Nachzucht einen schwunghaften Handel betrieben? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt des Prozesses am Landgericht.
Metelen/Münster -
Darauf hatten Staatsanwalt und Gericht gewartet: Am sechsten Verhandlungstag im Prozess um die illegale Eier-Entnahme aus Nestern geschützter Vogelarten haben sich die beiden 59 und 63 Jahre alten Angeklagten aus Metelen erstmals vor dem Landgericht zu der Sache geäußert. Wohl nicht von ungefähr.
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Denn zuvor hatte der vom Gericht bestellte Gutachter nochmals betont, dass er keinen Zweifel daran hege, dass es sich bei den sichergestellten Eiern so streng geschützter Arten wie der Hauben- und der Schwanzlerche um Naturentnahmen handeln muss.
„Es hat zu keinem Zeitpunkt Naturentnahmen gegeben“, stellte dagegen der 63-jährige Angeklagte fest. Im Ausland habe er sich vor Ort Vögel in Volieren angesehen, in Naturschutzgebiete sei er aber nicht hineingegangen. In seiner Einlassung griff er weit ausholend auf die Anfänge seiner Vogelzucht zurück. Schon früh sei das Interesse am Naturschutz in ihm geweckt worden. So habe seine Liebe zu den Vögeln begonnen, als er beim Mähen der Felder Jungtiere vor Verletzungen rettete. Das sei der Anfang seiner Vogelzucht gewesen. Weil die Gemeinde Metelen finanziell nicht in der Lage gewesen sei, Vogelarten durch Zucht zu erhalten, habe er es selbst versucht. Zusammen mit dem zweiten Angeklagten habe er eine Zuchtgemeinschaft gegründet. Zur Nachzucht seien ihnen Vögel aus dem Vogelpark zur Verfügung gestellt worden.
Da das Interesse an den Vögeln groß gewesen sei, seien auch Zoos und private Interessenten beliefert worden. So sei das Geschäft nach und nach gewachsen.
Ausdrücklich stellte der Angeklagte fest, dass grundsätzlich nur Vögel mit Herkunftspapieren erworben worden seien. Die Eier sollen aus Belgien und Holland gekommen sein, seien aber nicht markiert. Dadurch sei es unmöglich, die Elternpaare zu benennen. Bei der Beringung der Vögel will sich der Angeklagte gesetzeskonform verhalten haben.
Der Prozess wird fortgesetzt.
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