Rheine
Mi., 11.08.2010
Wenn Werbe-Anrufer Kunden über den Tisch ziehen
|
|
Rheine. Zu den Plagegeistern der modernen Zivilisation gehören die unerwünschten Werbeanrufe. Freundliche, erkennbar geschulte Stimmen versprechen Gewinne, eine Traumreise oder günstige Handytarife. Oftmals ist der Verbraucher überrumpelt und gerät in Vertragsverhältnisse, die er überhaupt nicht will.
So auch Gertrud M. (Name von der Redaktion geändert). „Ich bekam neulich einen Anruf von meinem Telefonanbieter Osnatel“, berichtete sie der MV-Redaktion. „Wie ich denn mit den Leistungen des Unternehmens zufrieden sei? Ob ich nicht meinen Vertrag, der im November auslaufe, zu gleichen Konditionen verlängern wolle? Im Gegenzug würde mir im kommenden Monat die Grundgebühr erlassen.“
Gertrud M., die bislang mit den Leistungen des Telekommunikationsunternehmens recht zufrieden war, zögerte einen Augenblick, sagte dann aber, dass sie die Sache zuerst mit ihrem Mann besprechen wolle. Ob man nicht am folgenden Tag nochmals telefonieren könne?
Statt des Anrufs flatterte aber am Tag darauf eine Auftragsbestätigung von Osnatel ins Haus. „Wunschgemäß haben wir ihren Tarif um 24 Monate verlängert“, hieß es dort. Gertrud M., die gemeinsam mit ihrem Mann Peter schon beschlossen hatte, sich nicht zu einem so frühen Zeitpunkt auf eine zweijährige Laufzeitverlängerung des Vertrages einzulassen, war sauer. Erbost schrieb sie das Unternehmen an und nutzte ihr Widerspruchsrecht.
Denn ihr Mann Peter war in dieser Hinsicht bereits ein gebranntes Kind. Er hatte wenige Monate vorher von seinem Mobilfunkanbieter T-Mobile einen Anruf erhalten, bei dem sich eine freundliche Stimme für seine jahrelange Vertragstreue bedankte. „Als Anerkennung bieten wir Ihnen an, für sechs Monate kostenlos die Option webn walk einzurichten. Damit können Sie rund um die Uhr im mobilen Internet surfen“, hieß es. Peter M., der eigentlich für sich nicht die Notwendigkeit sah, sich mobil mit dem Handy im Internet zu bewegen, war unter der Voraussetzung, dass ihn der neue Service keine Zusatzkosten verursache, mit dem Angebot einverstanden.
Als er dann kurze Zeit später eine schriftliche Auftragsbestätigung erhielt, dachte er sich nichts Böses dabei und übersah, dass im Dokument von Kostenfreiheit nichts erwähnt wurde. Das böse Erwachen kam dann mit der ersten Telefonrechnung, wo sich zeigte, dass ihm für die Webn Walk-Option 14,95 Euro pro Monat in Rechnung gestellt wurden. Peter M. kam einigermaßen glimpflich aus der Nummer heraus, denn der Kundendienst der Telekom-Tochter nahm auf seine telefonische Beschwerde die Option sofort wieder aus dem Vertrag heraus. „Hätte ich aber nicht so genau auf die Telefonrechnung geschaut, dann wäre der Vertrag rechtsgültig geworden“, ärgerte sich Peter M. über den Versuch.
Die beiden genannten Telekommunikationsanbieter sind aber keine unrühmlichen Ausnahmen einer Branche. „Uns erreichen täglich mehrere Beschwerden von Telefonkunden sämtlicher Anbieter“, weiß Margret Esters-Gardeweg, Leiterin der Verbraucherzentrale in Rheine.
Häufig würden Kunden durch geschickte Fragetechniken in die Richtung eines Vertragsabschlusses gelenkt, aus dem man später nur schwer herauskomme. „Entscheidend für einen Vertrag ist aber die schriftliche Bestätigung. Wenn diese eingetroffen ist, hat der Kunde noch einen Monat Zeit, schriftlich von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen“, sagt Esters-Gardeweg.
Über Hotlines komme der Kunde oft nicht weiter. „Mir sind viele Fälle bekannt, in denen Kunden erst nach der Intervention einer Verbraucherzentrale wieder zu ihrem Recht gekommen sind“, sagt sie. An die Verbraucher richtet sie daher den dringenden Rat: „Lassen Sie sich von den oft geschickt operierenden Telefonwerbern nicht in irgendeinen Vertrag hereinreden. In solchen Fällen ist es auch nicht mehr nötig, höflich zu sein. Ein schlichtes Beenden des Telefongesprächs durch Auflegen kann vor unnötigem Ärger bewahren.“
Wenn es ein Telefonwerber zu toll getrieben hat, gibt es für den Verbraucher einige Möglichkeiten, sich zu wehren. „Voraussetzung ist aber, dass er sich möglichst viele Details des Anrufes merkt - vor allem den Namen des Anrufers und des Unternehmens, für das er tätig ist“, sagt Esters Gardeweg.
Eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur kann dazu führen, dass gegen ein Unternehmen, das gegen das Gesetz gegen unlautere Telefonwerbung verstößt, ein Bußgeld von bis zu 50000 Euro verhängt wird. „Kann darüber hinaus nachgewiesen werden, dass die Rufnummer unzulässigerweise unterdrückt wurde, werden noch einmal 10000 Euro fällig“, weiß Esters-Gardeweg.
Ein zweiter Weg führt über die Verbraucherzentralen, die eine Abmahnung der Unternehmen herbeiführen können. „Hierfür haben wir eine Postkarte mit den entsprechenden Fragen vorbereitet, die Verbraucher am Telefon bereithalten können“, weist Esters-Gardeweg auf ein Angebot ihres Hauses hin.
Mit Kritik am 2009 erlassenen Gesetz gegen unlautere Telefonwerbung hält die Leiterin der Rheiner Verbraucherzentrale nicht hinter dem Berg. „Uns geht das Gesetz nicht weit genug“, sagt sie. Denn die unlautere Telefonwerbung sei zwar verboten. Die Verträge, die auf diesem Wege zustande kommen, seien dennoch gültig. „Unserer Meinung hätte es so geregelt werden müssen, dass die Verträge erst dann zustande kommen, wenn der Kunde nach einem Angebot aktiv wird. Dann wäre das Problem gelöst gewesen“, sagt sie. So häuften sich in ihrer Beratungsstelle trotz des Verbots der Telefonwerbung nach wie vor die Beschwerden.www.vz-nrw.de
|
|
Anzeige
InserierenWN-Mobil Anzeigen
Autos, Motorräder, Wohnmobile und Nutzfahrzeuge aus Ihrer Region