Stalking

Sa., 04.02.2012

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Stalking: Opfer geben sich Kraft

Stalking : Stalking: Opfer geben sich Kraft

Telefonterror Tag und Nacht gehört zu den Methoden der Stalker. Foto: dpa

Kreis Steinfurt - 

Sie wirken zermürbt und dennoch kämpferisch, sie sind traurig und dennoch zornig: Marion (42), Claudia (50), Clara (47) und Jossie (45) mussten alle Erfahrungen mit Stalkern machen. Marion hat eine Selbsthilfegruppe gegründet. Zusammen ist man stärker.


Sie wirken zermürbt und dennoch kämpferisch, sie sind traurig und dennoch zornig: Marion (42), Claudia (50), Clara (47) und Jossie (45) schildern ihre Stalking-Erfahrungen. Stalking bedeutet: jagen, hetzen. Die Polizei hat sich auf folgende Definition geeinigt: „Stalking ist das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen, so dass dessen Sicherheit bedroht und er in seiner Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird.“

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Die vier Frauen sind Mitglieder einer Selbsthilfegruppe „Stalking“ im „Netzwerk Selbsthilfe und Ehrenamt“. Einmal im Monat kommen sie an einem geheim gehaltenen Ort zusammen. Marion hat die Selbsthilfe-Gruppe vor acht Monaten gegründet. Die 42-Jährige leidet seit vielen Jahren unter ständigen Telefonaten ihres Ex-Mannes. Der hat sich eine subtile Art des Terrors ausgedacht: Er benutzt die gemeinsamen Kinder für seine Attacken. In ständigen Anrufen, teils mehrmals täglich, hetzt er die Kinder auf. Obwohl eigentlich alle Angelegenheiten nach der Scheidung geregelt waren, versuche er immer wieder, den Frieden zwischen Mutter und Kindern zu stören.

Jossie hat sich vor noch nicht allzu langer Zeit von ihrem Mann getrennt, „wegen körperlicher und psychischer Gewalt“. Der Ex-Mann habe ihre Kleidung zerstört, das von ihr genutzte Auto vorsätzlich beschädigt, sie massiv bedroht. Er klingele nachts sie und die gemeinsamen Kinder wach, er habe eine Scheibe des Hauses, in dem sie wohnt, eingeworfen: „Das ist für mich wie ein Krieg.“ Obwohl er sich ihr und den Kindern nicht mehr als auf 100 Metern nähern dürfe, werde diese gerichtliche Anordnung von ihm ignoriert. Drei „Gefährderansprachen“ durch die Polizei, also Warnungen gegenüber dem Täter, derartiges Verhalten bei Strafandrohung in Zukunft zu unterlassen, hätten nichts gebracht. „Der ortet mein Handy, kommt plötzlich aus einer Seitenstraße heraus!“

Claudia hat vor Gericht gegen ihren Noch-Ehemann nach monatelangem Terror eine Unterlassungsklage durchgesetzt – keine Anrufe mehr, keine öffentlichen Pöbeleien. „Ich war schon Dauergast bei der Telekom, um immer wieder unsere Handynummern sperren zu lassen.“ Bis zu 13 Mal in der Stunde habe er sie und das gemeinsame Kind angerufen, drangsaliert unter irgendwelchen Vorwänden. Nach zwei Jahrzehnten Ehe war sie aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, danach habe der Rachefeldzug gegen sie und vor allem das gemeinsame Kind begonnen. „Der beschimpfte uns sogar öffentlich bei Facebook.“ Die Übergriffe zeigten Wirkung: „Ich wurde schwer krank.“

Clara ist Opfer eines Sporttrainers, der „wohl was von mir erhofft hatte“. Als sie ihm klarmachte, dass nichts läuft, fing es an. „Zu Anfang stand er nur mit seinem Auto hupend vor unserem Haus, dann begann der Telefonterror mit verstellter Stimme.“ Irgendwann nahm Claras Ehemann den Hörer ab, „da habe ich ihm alles erzählt“. Der Trainer erschlich sich das Vertrauen von Claras Vereinskameradinnen, servierte Verleumdungsstorys, sie fielen zum Teil darauf herein.

Neue Mitglieder, auch Männer, sind in der Selbsthilfegruppe Stalking willkommen. Ein Mitglied: „Stalking-Opfer sollten sich trauen, aus ihrer Isolation herauszukommen. Unser Ziel ist es, uns gegenseitig stark zu machen.“ Es werden Vorträge organisiert. Es gibt handfeste juristische Tipps und Hinweise auf gute Bücher. Mit Fachleuten, darunter die Polizei, wird zusammengearbeitet. Informationen über die Selbsthilfegruppe gibt es beim „Netzwerk Selbsthilfe und Ehrenamt“ unter ' 0 25 72/9 60 16 84.

Seit März 2007 existiert das „Stalking-Gesetz“. § 238 StGB sieht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe für denjenigen vor, der einem anderen … unbefugt nachstellt und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt. Höhere Strafdrohungen sind vorgesehen für Täter, die Opfer oder Angehörige in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringen. Nach dem Gewaltschutzgesetz kann das Opfer eine zivilrechtliche Schutzanordnung gegen den Stalker erwirken, also beispielsweise ein Kontakt- oder Näherungsverbot


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