Westerkappeln
Mo., 23.01.2012
Finanzamt stellt Anträge ruhend
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Westerkappeln/Tecklenburger Land - Das Finanzamt Ibbenbüren wird die Bearbeitung der Einsprüche beziehungsweise Anträge auf Aufhebung des Einheitswertbescheides bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückstellen.
Dabei legt es diese laut Mitteilung zugunsten der Steuerpflichtigen aus, so dass den Bürgern kein Nachteil entstehe. Eine Eingangsbestätigung könne aber aufgrund der Vielzahl der Anträge nicht ausgestellt werden.
Das Finanzamt geht außerdem von der Zustimmung der Steuerpflichtigen zum Ruhen des Einspruchs oder Antrags aus, da ohne Zustimmung der Antrag aufgrund der geltenden Rechtslage abgewiesen werden müsste, so die Behörde.
Entsprechende Anträge sind nicht nur beim Finanzamt eingegangen, sondern auch in den Rathäusern, die jedoch gar nicht zuständig sind. Allein bei der Stadt Ibbenbüren seien circa 50 solcher „Irrläufer“ gelandet. „Die haben wir an das Finanzamt weitergeleitet“, versichert Pressesprecher André Hagel.
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