Sassenberg
Do., 25.02.2010
Polizisten als arme Wichte betitelt
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Sassenberg - „Was willst du Würstchenverkäufer eigentlich von mir?“ Dieser Satz führte jetzt einen 21-jährigen Sassenberger wegen Beleidigung vor das Warendorfer Amtsgericht. Er hatte diesen Satz nämlich am 26. November vergangenen Jahres gegen 23 Uhr zu einem Polizeibeamten in Sassenberg gesagt. Doch dem nicht genug. In der Anklage wurde dem jungen Mann daneben noch zur Last gelegt, dem Polizisten vor die Füße gespuckt zu haben und die Beamten als „arme Wichte“ betitelt zu haben.
Er sei mit einem Freund in Sassenberg mit dem Auto unterwegs gewesen, berichtet der 21-Jährige von der Tat. Da seien sie in eine Polizeikontrolle geraten. Er habe nicht verstanden, warum sie angehalten worden seien und habe sich ein wenig aufgeregt, denn sie Polizeibeamten hätten plötzlich mit drei Polizeiwagen um sie herum gestanden. „Die haben uns behandelt, als seien wir Schwerkriminelle“, erinnert sich der Beschuldigte. Insgesamt habe sich die Situation dann hochgeschaukelt und man habe sich gegenseitig angeschrieen. Einer der Beamten habe dann zu ihm gesagt „Na, Schreihals“, daraufhin habe er „Na, Würstchenverkäufer“, entgegnet. Vor die Füße habe er dem Beamten aber auf keinen Fall gespuckt, da sei schließlich noch das Auto dazwischen gewesen. „Ich weiß, dass das nicht ganz richtig war und deswegen habe ich mich auch aus eigenem Antrieb bei dem Polizisten entschuldigt“, zeigt der Angeklagte sich einsichtig.
Der 51-jährige Polizeibeamte bestätigte diese Angabe. Sagte im Zeugenstand aber auch aus, dass der Angeklagte bei ihm und seinen Kollegen bekannt sei und dieser Vorfall nicht der Einzige gewesen sei, bei dem der 21-Jährige bisher aufgefallen sei. „Er war an dem Abend nicht zu beruhigen und hat wild herumgeschrieen“, erinnert sie der Beamte. Und irgendwann sei halt der Zenit überschritten, so dass in diesem Fall nur eine Anzeige in Betracht gekommen sei.
Aufgrund der Entschuldigung und der Einsicht des Beschuldigten in der Verhandlung konnten sich die Staatsanwaltschaft und das Gericht dennoch auf die vorläufige Einstellung des Verfahrens einigen. Damit das Verfahren endgültig eingestellt wird, muss der Angeklagte binnen drei Monaten 80 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.
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