Sassenberg

Mi., 25.08.2010

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Wochenendhäuser nicht nutzbar

Von Hans Ewald

Sassenberg/Münster - Gescheitert sind zwei Wochenendhausbesitzer vor dem Verwaltungsgericht. Die Klageführenden hatten sich gegen das Nutzungsverbot ihrer Wohnmobilheime im Wochenendgebiet „Mönnigmann“ gewehrt. Das Nutzungsverbot hatte die Ordnungsbehörde der Stadt Sassenberg auferlegt.

In einem Fall handelt es sich um ein Mobilheim mit seitlichen Anbauten, deren Aufstellzeiten unbekannt sind. Die südliche Außenwand des Wohnmobilheims hält zum benachbarten Aufstellplatz mit Wohnmobilheim nur einen Abstand von 1,40 Meter. Nachdem es am 11. Mai 2008 in dem Wochenendhausgebiet zu einem Großbrand mit einem Gesamtschaden von 250 000 Euro gekommen war, nahm die Behörde eine Begehung des Wochenendhausgebietes vor. Auf dem Grundstück des Klägers wurden mehrere Verstöße gegen die Landesbauordnung festgestellt. Die festgestellten Brandlasten und Brandgefahren wurden auf den einzelnen Aufstellplätzen dokumentiert. Unter anderem war der Mindestabstand von fünf Metern deutlich unterschritten. Dabei gelangte die Behörde zu der Feststellung, dass auf dem Aufstellplatz, wo der Brand entstanden war, mehr Gebäude vorhanden waren, als ausweislich in der Bauakte genehmigt. Mutmaßlich war der Brand von Elektrogeräten ausgegangen, die in einem grenznahen Abstellgebäude gestanden hatten. Alle Gebäude auf der betroffenen Parzelle waren abgebrannt. Nachbargebäude brannten ebenfalls nieder oder wurden erheblich beschädigt. Der Kreis verbot den Betroffenen im zugrundeliegenden Fall jeden Aufenthalt zu Wohn- und Nutzzwecken.

Die gleiche Verfügung galt auch der zweiten Klägerin. Es spiele keine Rolle, dass der geringe Abstand zwischen den Gebäuden in der Vergangenheit bei amtlichen Brandschauen nicht beanstandet worden sei. Nach Beurteilung des Gerichts entsprach die Anordnung der Ordnungsbehörde den gesetzlichen Anforderungen und ist deshalb zu Recht ergangen.

Gegen das Urteil steht der Klageweg vor dem Oberverwaltungsgericht offen.


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