Zeitungszeit
Mi., 01.12.2010
Buchstabensalat bei Firmengründung
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Konjunktur, Absatz und Bilanz. Viele Jugendliche können mit diesen Begriffe nichts oder nur wenig anfangen. Im Rahmen des Medienprojektes „ZeitungsZeit“ veröffentlichen wir ein Glossar zum Wirtschaftswissen. Heute geht es um das Stichwort Rechtsform:
Es hört sich an wie ein Fanta4-Rap: oHG, KG, GmbH, AG, GbR könnten Teil des MfG-Songs der Hip-Hoper sein. Aber was bedeuten die Buchstaben? Sobald sich eine oder mehrere Personen zu einer Firmengründung entscheiden, müssen sie eine sogenannte Rechtsform bestimmen, um Verträge zu schließen, Aufträge anzunehmen und Mitarbeiter zu beschäftigen. Welche Rechtsform Unternehmen wählen, sollte gut überlegt sein. Denn es wirkt sich finanziell, steuerlich und rechtlich auf das Unternehmen aus.
Zur Wahl steht das Einzelunternehmen - es ist die kleinste wirtschaftliche Zelle. Selbstständige Ärzte, gewerbliche Messebauer oder auch freie Grafiker sind zum Beispiel Einzelunternehmer. Wichtig dabei zu wissen - Geht die Firma pleite, haftet der Inhaber persönlich mit seinem Privat- und Geschäftsvermögen. Rund 2,1 Millionen Unternehmer tragen hierzulande diese Verantwortung. Mit einer Zahl von gut 400.000 sind Personengesellschaften, der zweite Firmen-Typ weit weniger häufig. Eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (oHG) oder eine Kommanditgesellschaft (KG) werden gegründet, wenn mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen aufbauen wollen und Regeln gebraucht werden. Wenn nämlich der Gesellschaftsvertrag stimmt, verhindert er Streit unter den Partnern, schützt die Firma und sichert Arbeitsplätze.
Das dritte Rechtsgerüst für Firmen bilden Kapitalgesellschaften. Dazu zählen Aktiengesellschaften (AG) oder Gemeinschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Vor allem bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen mit 15 bis 250 Mitarbeitern ist die GmbH beliebt; denn die Gesellschafter haften nicht persönlich für eventuelle Schulden. Allerdings müssen mindestens 25.000 Euro als Startkapital beim Handelsregister hinterlegt werden. Wer im Übrigen eine Schülerfirma aufbaut, muss wissen: Es ist ein Schulprojekt und kein reales Unternehmen. Allerdings muss eine Rechtsform gewählt werden - meist ist es die Gesellschaft bürgerlichen Rechts - als Schülerfirma also SGbR. Denn hier haben alle die gleichen Rechte.
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