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Di., 14.02.2012

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Auch Grüne wollen Untersuchungsausschuss zu Wulff

Politik : Auch Grüne wollen Untersuchungsausschuss zu Wulff

Bundespräsident Christian Wulff verläßt das Schloss Bellevue in Berlin. Foto: Wolfgang Kumm Foto: dpa

Hannover (dpa) - Zur Aufklärung der Vorwürfe gegen Bundespräsident Christian Wulff wollen nun auch die Grünen im niedersächsischen Landtag einen Untersuchungsausschuss haben.

Von dpa

Zudem forderten sie den ehemaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten auf, sich selbst beim Staatsgerichtshof anzuzeigen, sagte Fraktionschef Stefan Wenzel der Nachrichtenagentur dpa in Hannover.

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«Da er selbst bislang jeden Rechtsverstoß bestreitet, müsste er dem Verfahren mit großer Gelassenheit entgegensehen», betonte Wenzel. Der Antrag zur Selbstanzeige sei am Dienstag eingereicht worden, der Antrag für den Ausschuss solle im März folgen. Ausschuss und Selbstanzeige seien zwei unabhängige Möglichkeiten, die vielen im Raum stehenden Rechts- und Verfassungsverstöße Wulffs aufzuklären, sagte Wenzel. Auch die Linken wollen einen Untersuchungsausschuss.

Für die Einsetzung des Ausschusses müssen mindestens 31 der 152 Abgeordneten stimmen. Linke und Grüne haben gemeinsam 22 Sitze. Um das Gremium erfolgreich zu etablieren, sind auch die Stimmen der SPD-Fraktion nötig. Diese hat sich bislang noch nicht positioniert. Sie will aber am kommenden Dienstag (21.2.) am Staatsgerichtshof in Bückeburg Verfassungsklage gegen Wulff wegen Verletzung der Auskunftspflicht und Täuschung des Parlaments einreichen.

Wulff sieht sich zahlreichen Vorwürfen ausgesetzt - von der Inanspruchnahme eines günstigen Privatkredits über kostenlose Urlaube bei Unternehmern und billiges Autoleasing bis zur staatlichen Finanzierung von Lobby-Veranstaltungen. Dies fällt vor allem in Wulffs Zeit als Regierungschef in Niedersachsen zwischen 2003 und 2010.

Eine Entscheidung über einen möglichen Antrag auf Aufhebung der Immunität Wulffs hat die Staatsanwaltschaft Hannover bislang noch nicht getroffen. «Wir prüfen mit großer Ernsthaftigkeit, jedoch ergebnisoffen», sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Lendeckel der dpa. Für den Bundespräsidenten gilt die gleiche Immunitätsregelung wie für Abgeordnete. Strafrechtlich verfolgt werden dürfen beide nur, wenn der Bundestag dies genehmigt.


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