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Mo., 30.01.2012

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WSV-Start: So findet man echte Schnäppchen

Wirtschaft : WSV-Start: So findet man echte Schnäppchen

Der Einzelhandel hat den Winterschlussverkauf gestartet. Für Kunden ist das eine gute Chance, günstig an Schals, Handschuhe oder Steppjacken zu kommen. (Foto: Bernd Wüstneck) Foto: dpa

Potsdam (dpa/tmn) - «Preisfeuerwerk» zum Winterschlussverkauf: Die Händler locken zum WSV-Auftakt am Montag (30. Januar) mit kräftigen Rabatten. Verbraucher sollten aber nicht blind drauf loskaufen. Nur wer einige Regeln beachtet, wird ein wahres Schnäppchen ergattern.

Von dpa

Markt beobachten: Um echte Schnäppchen zu finden, sollten Kunden die Preise über einen längeren Zeitraum im Blick behalten, empfiehlt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Auch ein Vergleich im Internet könne helfen, «Mondpreise» und vorgegaukelte Reduzierungen zu erkennen. Außerdem sollten Kunden auf das Preis-Leistungs-Verhältnis achten. «Was nützt mir ein billiger Mantel, der sich nur chemisch reinigen lässt?»

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Nicht wahllos zugreifen: Auch wenn die Stiefel noch so günstig sind - gekauft werden sollte nur, was auch wirklich gebraucht wird. «Wer vermeintlich 100 Euro spart, ist am Ende nicht reich, sondern arm, wenn er nur des Spareffektes wegen zu Produkten gegriffen hat, die er nicht wirklich braucht», erklärt Bettina Dittrich von der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig.

Umtauschregeln beachten: Wenn der Winterpullover nach dem Kauf nicht mehr gefällt, sind Kunden auf die Kulanz der Händler angewiesen. Denn auch im Winterschlussverkauf gebe es für fehlerfreie Waren kein generelles Recht auf Umtausch, erklärt Dittrich. Etwas anderes gelte nur, wenn ein Händler ein Umtauschrecht beim Kauf durch Aushang oder individuelle Vereinbarung ausdrücklich eingeräumt hat.

Richtig reklamieren: Auch für reduzierte Ware gilt das Gewährleistungsrecht. Das heißt, der Händler sei bei Schäden verpflichtet, die Ware umzutauschen, erklärt Sabine Fischer-Volk. Damit es dabei später keine Probleme gibt, sollte besser der Kassenzettel aufbewahrt werden. In den ersten sechs Monaten muss der Händler beweisen, dass der Mangel nicht schon beim Kauf vorlag.


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