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Einschränkungen ab dem 2. November

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  • Nur noch Angehörige des eigenen und eines weiteren Hausstandes sollen sich gemeinsam in der Öffentlichkeit aufhalten dürfen. Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden sanktioniert werden. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien angesichts der ernsten Lage inakzeptabel.

    Mi., 28.10.2020

    Bund und Länder wollen angesichts dramatisch steigender Corona-Infektionszahlen den gemeinsamen Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes mit maximal zehn Personen gestatten. Dies gelte verbindlich, Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen würden von den Ordnungsbehörden sanktioniert, beschloss Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder am Mittwoch (28. Oktober) in einer Video-Konferenz. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien angesichts der ernsten Lage inakzeptabel.

    Foto: Paul Zinken

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  • Schulen und Kindergärten sollen offen bleiben. Die Länder sollten aber weitere Schutzmaßnahmen einführen.

    Mi., 28.10.2020

    Schulen und Kindergärten sollen trotz der stark steigenden Corona-Zahlen auch im November verlässlich geöffnet bleiben. Die Länder sollten aber weitere Schutzmaßnahmen einführen. Auch Gottesdienste sollen nach den Worten von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) weiterhin erlaubt sein. Allerdings müssten die Hygienekonzepte unbedingt eingehalten werden.

    Foto: dpa

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  • Einzelhandelsgeschäfte sollen unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet bleiben. Es müsse aber sichergestellt werden, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 25 Quadratmeter aufhalte.

    Mi., 28.10.2020

    Trotz drastisch steigender Corona-Infektionszahlen sollen Groß- und Einzelhandel im November offen bleiben. In einer Videokonferenz einigten sich die Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch (28. Oktober) aber darauf, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter aufhalten darf. In der Beschlussvorlage des Bundes war ursprünglich von 25 Quadratmetern die Rede gewesen.

    Foto: Kira Hofmann

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  • Theater, Opern oder Konzerthäuser sollen schließen. Dies gilt auch für Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmeeinrichtungen. Auch Bordelle und andere Prostitutionsstätten sollen geschlossen werden.

    Mi., 28.10.2020

    Bund und Länder wollen wegen der Corona-Krise auch Veranstaltungen, die der Unterhaltung und der Freizeit dienen, im November deutschlandweit weitgehend untersagen. So sollen Theater, Opern oder Konzerthäuser vom 2. November an bis Ende des Monats schließen. Dies solle auch für Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmeeinrichtungen gelten. Auch Bordelle und andere Prostitutionsstätten sollen geschlossen werden.

    Foto: Julian Stratenschulte

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  • Freizeit- und Amateursportbetriebe sollen auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen geschlossen werden, ebenso Schwimm- und Spaßbäder sowie Fitnessstudios. Über Spiele der oberen Fußball-Ligen wird in dem Papier nichts Konkretes gesagt.

    Mi., 28.10.2020

    Freizeit- und Amateursportbetriebe auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sollen ebenfalls im November schließen, Individualsport soll von dieser Regelung ausgenommen werden. Der Profisport ist im November nur noch ohne Zuschauer zugelassen. Das gilt auch für die Fußballbundesliga.

    Foto: Alessandra Tarantino

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  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen sollen geschlossen werden. Ausgenommen werden sollen die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Touristische Übernachtungsangebote im Inland sollen untersagt werden. Angebote sollten nur noch für notwendige Zwecke gemacht werden. Die Bürger werden aufgefordert, generell auf private Reisen und auf Verwandtenbesuche zu verzichten.

    Mi., 28.10.2020

    Gastronomiebetriebe wollen Bund und Länder vom 2. November für den restlichen Monat ebenfalls schließen. Davon ausgenommen sein soll die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause, Kantinen sollen offen bleiben dürfen. Außerdem sollen touristische Übernachtungsangebote im Inland im November verboten werden. Diese dürften nur noch für notwendige Zwecke wie zwingende Dienstreisen gemacht werden. Die Bürger werden aufgefordert, generell auf private Reisen und auf Verwandtenbesuche zu verzichten.

    Foto: Karl-Josef Hildenbrand

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  • Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoostudios sollen schließen, medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien aber möglich sein. Friseursalons bleiben - anders als im Frühjahr - aber unter den bestehenden Hygienevorgaben geöffnet.

    Mi., 28.10.2020

    Bund und Länder wollen wegen der sich verschärfenden Corona-Krise ebenso Betriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoostudios im November schließen. Friseursalons bleiben aber - anders als im Frühjahr - unter den bestehenden Hygienevorgaben geöffnet. Auch medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien sollen weiter möglich sein. Das geht aus der Video-Konferenz von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten am Mittwoch hervor.

    Foto: Angelika Warmuth

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  • Industrie, Handwerk und Mittelstand solle sicheres Arbeiten umfassend ermöglicht werden, heißt es. Die Arbeitgeber müssten ihre Mitarbeiter vor Infektionen schützen. Wo immer umsetzbar soll Heimarbeit ermöglicht werden.

    Mi., 28.10.2020

    Industrie, Handwerk und Mittelstand solle sicheres Arbeiten umfassend ermöglicht werden, heißt es. Die Arbeitgeber müssten ihre Mitarbeiter vor Infektionen schützen. Bund und Länder fordern die Unternehmen angesichts hoher Corona-Infektionszahlen eindringlich auf, Heimarbeit zu ermöglichen - wo immer dies umsetzbar ist.

    Foto: Sebastian Kahnert

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  • Der Bund will Hilfen für Unternehmen verlängern und die Konditionen etwa für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft verbessern. Außerdem soll der Schnellkredit der staatseigenen KfW Bankengruppe für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet und angepasst werden.

    Mi., 28.10.2020

    Der Bund plant milliardenschwere Nothilfen für Unternehmen, die von den vorübergehenden Schließungen zur Eindämmung des Coronavirus betroffen sind. Dazu gehören auch die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft. Erstattet werden sollen Umsatzausfälle, die Finanzhilfe soll ein Volumen von bis zu zehn Milliarden Euro haben.  Außerdem soll der Schnellkredit der staatseigenen KfW Bankengruppe für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet und angepasst werden.

    Foto: imago stock&people

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  • Für Angehörige einer Risikogruppe wie Kranke, Pflegebedürftige, Senioren oder Behinderte solle es zügig und prioritär Corona-Schnelltests geben. Der besondere Schutz in diesem Bereich dürfe aber nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation führen.

    Mi., 28.10.2020

    Für Angehörige einer Risikogruppe wie Kranke, Pflegebedürftige, Senioren oder Behinderte solle es zügig und prioritär Corona-Schnelltests geben. Der besondere Schutz in diesem Bereich dürfe aber nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation führen.

    Foto: María José López

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  • Zur Einhaltung der Maßnahmen sollen flächendeckend die Kontrollen verstärkt werden. Zudem sollen Bund und Länder sollen Bürgerinnen und Bürger verstärkt über die Corona-Maßnahmen informieren «und durch möglichst einheitliche Maßnahmen die Übersichtlichkeit erhöhen», heißt es in dem Papier.

    Mi., 28.10.2020

    Zur Einhaltung der Maßnahmen sollen flächendeckend die Kontrollen verstärkt werden. Zudem sollen Bund und Länder sollen Bürgerinnen und Bürger verstärkt über die Corona-Maßnahmen informieren «und durch möglichst einheitliche Maßnahmen die Übersichtlichkeit erhöhen», heißt es in dem Papier.

    Foto: Oliver Werner

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