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Corona-Regeln bis 14. Februar

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1 von 16 Fotos

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  • 227908629

    Die Menschen in Deutschland müssen sich mindestens bis zum 14. Februar auf weitere Beschränkungen einstellen. Auf diese Maßnahmen haben sich Bund und Länder am 19. Januar geeinigt. Was in NRW jetzt gilt:

    Foto: dpa

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  • lockdown verlängerung

    Der Lockdown wird bis zum 14. Februar verlängert. Die bisher bis zum 31. Januar befristeten Schließungen der meisten Geschäfte, Restaurants, Theater, Museen und Freizeiteinrichtungen gilt also weiterhin bis zum 14. Februar.

    Foto: dpa

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  • Maskenpflicht

    Verschärfte Maskenpflicht: In Bus und Bahn sowie beim Einkaufen müssen die besser schützenden FFP2-Masken oder OP-Masken getragen werden - Alltagsmasken aus Stoff reichen nicht mehr aus. Ab wann die neuen Regeln gelten, entscheiden die Bundesländer selbst. In NRW gilt die verschärfte Maskenpflicht ab Montag (25.1.).

    Foto: dpa

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  • Kind mit Maske

    „Soweit Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen“, heißt es in der neuen, ab Montag (25.1.) gültigen Fassung der Coronaschutz-Verordnung von NRW. Kinder bis zum Grundschulalter sind weiter von der Maskenpflicht ausgenommen. Wo man keine OP- oder FFP2-Maske tragen muss, gelten weitgehend die bisherigen Regeln für normale Alltagsmasken. Die muss man zum Beispiel weiter auf Spielplätzen benutzen.

    Foto: picture alliance/dpa | Andreas Arnold

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  • 15 km radius

    Das Land NRW hat die sogenannte 15-Kilometer-Regel nach wenigen Tagen für die vier zunächst betroffenen Kreise wieder aufgehoben. Galt zuletzt die Kennzahl 200 bei der sogenannten 7-Tages-Inzidenz als Schallgrenze für rigorose Maßnahmen wie zum Beispiel die 15-Kilometer-Regelung, müssen die Kreise und kreisfreien Städte jetzt auch bei niedrigeren Zahlen individuelle Maßnahmen prüfen, wenn sie nicht ein Absinken unter die Zahl 50 bis zum Ende des Lockdowns am 14. Februar erwarten.

    Foto: dpa

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  • kontkatbeschränkungen

    Die Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen: Treffen jenseits des eigenen Haushalts sind weiterhin nur mit einer weiteren Person erlaubt.

    Foto: dpa

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  • colourbox corona-party

    Die drastischen Kontaktbeschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gelten in Nordrhein-Westfalen laut Schutzverordnung im öffentlichen Raum. Weiterhin sind Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person erlaubt. „Zu betreuende Kinder“ dürfen mitgebracht werden. Der Appell der Politik ist aber klar, dass die Menschen auch in den eigenen vier Wänden ihre Kontakte konsequent beschränken sollen. Ministerpräsident Laschet forderte auf, "sich nicht jeden Tag eine andere Person zu suchen".

    Foto: dpa

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  • 229385730

    Home Office müssen die Arbeitgeber nun überall dort, wo es möglich ist, ermöglichen. Das bedeutet, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, es zu begründen, wenn sie Arbeitnehmern diese Möglichkeit nicht bieten. Ein Klagerecht soll mit dieser Verordnung, die ab dem 27. Januar gilt, aber nicht verbunden sein, so der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. 

    Foto: dpa

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  • Alkoholverbot aufgehoben

    Gestrichen wird in NRW ab dem 25.1. das allgemeine Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. Lediglich der Verkauf ist zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verboten. In Bayern war das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit wenige Tage zuvor gekippt worden. Auch in NRW hatte es nach Medienberichten rechtliche Bedenken gegeben.

    Foto: dpa (Symbolbild)

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  • Gottesdienst

    Die neue Coronaschutz-Verordnung für NRW stellt strengere Regeln für Religionsgemeinschaften auf, was das Abhalten von Gottesdiensten angeht. Sie müssen den Behörden unter anderem gemeldet werden. Zuletzt hatte es immer wieder Ärger um Gottesdienste freikirchlicher Gemeinden in NRW gegeben.

    Foto: dpa (Symbolbild)

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  • schule

    Schulen bleiben grundsätzlich geschlossen, oder die Präsenzpflicht bleibt ausgesetzt. Bund und Länder hatten am 19. Januar beschlossen, dass Kitas und Schulen bis zum 14. Februar grundsätzlich geschlossen bleiben beziehungsweise die Präsenzpflicht ausgesetzt wird.

    Foto: dpa

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  • kinderbetreuung

    Auch Kindertagesstätten sollen für die Fortdauer des Lockdowns bis zum 14. Februar geschlossen bleiben. In NRW gibt es bereits seit dem 11. Januar nur noch einen eingeschränkten Betrieb, die Kitas bleiben aber grundsätzlich geöffnet. Das soll jetzt so bleiben: Die Landesregierung hat angekündigt, dass für die Kitas in NRW weiter die bisherige Strategie gelte, sie im "eingeschränkten Pandemiebetrieb" offen zu halten.

    Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen. 

    Foto: dpa

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  • impfen

    Das Land NRW hat am Mittwoch (20. Januar) einen Impfstopp in Krankenhäusern verhängt, die mit Biontech-Impfstoff versorgt werden. Grund seien Lieferprobleme, heißt es in einer E-Mail des Gesundheitsministeriums, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Seit dem 18. Januar wird in den NRW-Kliniken das besonders gefährdete Personal geimpft. 

    Auch sollten die Impfzentren den Betrieb aufnehmen und zunächst alle über 80-Jährigen, zuhause lebenden Menschen impfen - dies wird aufgrund der Lieferverzögerung nun um eine Woche verschoben.

    Foto: dpa

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  • sport lockdown

    Für Millionen Sporttreibende in den Vereinen geht mit den Beschlüssen von Bundesregierung und Länderchefs vom Dienstag das Warten auf die Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebs bis zumindest in den Februar weiter.

    Foto: dpa

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  • profisport

    Die Profiligen indes dürfen ohne Zuschauer und mit strengen Hygienekonzepten weiterspielen. In enger Taktung will etwa der Fußball sein Programm mit Bundesliga, DFB-Pokal und Europacup im Winter fortsetzen, auch wenn zuletzt immer wieder Coronafälle nachgewiesen wurden.

    Foto: dpa

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  • merkel und minister

    Das Ziel von Merkel und den Regierungschefs der Länder ist weiterhin, zu einer 7-Tage-Inzidenz je 100 000 Einwohner von unter 50 zu kommen. Dies gewinne nochmals an Bedeutung durch die entdeckte Mutation des Coronavirus, die sich schneller verbreite. 

    Foto: dpa

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