Gesetz der Straße
Radelndes Kind beschädigt Auto: Aufsichtspflicht verletzt?
Ein achtjähriges Kind haftet bei einem Unfall im Straßenverkehr grundsätzlich nicht selbst. Allerdings können Eltern für den Nachwuchs haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Freitag, 17.04.2020, 04:48 Uhr
