Do., 11.01.2018
Verbotener Aufschlag Neue Beschwerdestelle für Verbraucher bei Zusatzentgelten
Verbraucher müssen es nicht mehr hinnehmen, wenn Händler für gängige Zahlarten eine Gebühr verlangen. Denn diese Praxis ist laut EU-Richtlinie nun untersagt. Wer dennoch mit Zusatzkosten konfrontiert wird, kann sich an eine Beschwerdestelle wenden.
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