Urteil gegen Abzocke
Hohe Gebühren bei 0180-Nummern: Widerspruch möglich
Der Anruf bei einer Kundenservice-Nummer tut immer ein bisschen weh. Für den nächsten Monat erwartet man bereits eine hohe Telefonrechnung. Aber ein Gerichtsurteil hat die Gebühren für Anrufe in Vertragsfragen längst gekippt - und Betroffene können Widerspruch einlegen.
Montag, 26.06.2017, 10:06 Uhr
