Genaue Zwecke festlegen
Wirksamkeit einer testamentarischen Auflage
Das eigene Erbe für einen guten Zweck stiften - das ist eine gute Sache, jedoch sollten Erblasser dabei einige Dinge beachten. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle.
Mittwoch, 05.07.2017, 05:03 Uhr
Veröffentlicht: | Mittwoch, 05.07.2017, 04:58 Uhr |
Zuletzt bearbeitet: | Mittwoch, 05.07.2017, 05:03 Uhr |
