Nicht versichert
Kein Arbeitsunfall beim frische Luft schnappen
Die Unfallversicherung greift nicht im Falle einer Arbeitsunterbrechung zu eigennützigen Zwecken - zum Beispiel bei einem kurzen Gang an die frische Luft. Das macht ein Gerichtsurteil in Baden-Württemberg deutlich.
Mittwoch, 30.08.2017, 04:56 Uhr
