Im Todesfall
Vorsorgebevollmächtigte müssen über Geldabhebungen aufklären
Erben können Auskünfte zu Kontobewegungen verlangen, die kurz vor dem Tod des Erblassers von Vorsorgebevollmächtigten durchgeführt wurden. Aber nur unter bestimmten Bedingungen muss das Geld zurückgegeben werden.
Mittwoch, 30.08.2017, 10:08 Uhr
