Gesetzliche Frist
Krankenkasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden
Patienten haben das Recht auf eine zügige Bearbeitung ihrer Anträge. Denn die Krankenkassen müssen sich an eine gesetzliche Entscheidungsfrist halten. Wird diese überschritten, gilt der Antrag als genehmigt. Das zeigt ein Urteil.
Mittwoch, 06.09.2017, 04:44 Uhr
