Urteil des OLG Frankfurt
Tanzpartner haftet nicht für Sturz beim Drehen
Beim Tanzen zugezogene Verletzungen sind selbstverschuldet und können nicht dem Tanzpartner angelastet werden. Schadensersatzforderungen haben daher keine Aussicht auf Erfolg.
Donnerstag, 07.09.2017, 14:09 Uhr
