Kostenübernahme
Zahnbehandlung: Kasse darf nur MDK als Gutachter senden
Die Krankenkassen dürfen nicht irgendeinen Gutachter schicken, um die Ansprüche von Patienten einzuschätzen. Erlaubt ist nur der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK).
Mittwoch, 13.09.2017, 04:09 Uhr
