Erbrecht
Europäisches Nachlasszeugnis: Gegenstände nicht Teil davon
Mit einem europäischen Nachlasszeugnis können sich Angehörige als Erben ausweisen. Sie können darin aber nicht festhalten lassen, welche Gegenstände zum Nachlass gehören.
Mittwoch, 13.09.2017, 04:09 Uhr
