Urteil
Teilzeitstudent kann Arbeitslosengeld II bekommen
Wer in Teilzeit studiert, hat keinen Anspruch auf Bafög. Unter bestimmten Umständen können Teilzeitstudierende aber Arbeitslosengeld II beziehen, zeigt ein Beschluss.
Mittwoch, 31.03.2021, 11:20 Uhr
aktualisiert: 31.03.2021, 11:26 Uhr
